Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 10.06.2009 Eing. Dat. 10.06.2009 Nr. 438 Kein Verkauf von Schulgelände der Beethovenschule Antrag CDU vom 10.06.2009, DS I (A) 438 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den von Magistratsmitgliedern propagierten Teilverkauf der Schulhoffläche der Beethovenschule ab. 2. Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass das bestehende Areal, soweit es nicht in Teilbereichen für die geplanten Schulneubauten benötigt wird, auch weiterhin dauerhaft als Pausenhof genutzt werden kann. 3. Der Magistrat wird aufgefordert dabei zu prüfen, inwieweit ein Teil des Geländes als Spielplatz, der außerhalb der Schulzeiten für das Quartier zugänglich ist, hergerichtet werden kann. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen für ein während der Bauphase möglicherweise als Ausweichschulgebäude zu errichtendes Containerdorf maximale Rücksicht auf den wertvollen Baumbestand nehmen und Eingriffe auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben. Die Planungen für die Ausweichschulgebäude sind so frühzeitig mit der Schule abzustimmen, dass Anregungen und Einwände der Schule aufgegriffen und in den Plänen berücksichtigt werden können. 5. Die Planungen sind frühzeitig den Ausschüssen KSS und UPB zur Abstimmung vorzulegen. Begründung:
Der Magistrat darf den massiven Protest der Schulgemeinde und der Elternschaft der Beethovenschule gegen eine Verkleinerung des Schulhofes durch Geländeveräußerung nicht ignorieren. Tatsächlich benötigen Grundschulkinder eine ausreichende und zusammenhängende Schulhoffläche zum Spielen und Toben. Durch rechnerische Addition unterteilter Parzellen ist dies nicht zu erreichen.
Der Schulgemeinde wird bisher suggeriert, es existierten bereits verbindliche Beschlüsse durch Gremien zum Verkauf eines Teils des Schulgeländes, beziehungsweise konkrete Festlegungen; Das ist unzutreffend und unwahr. Mit dem vorliegenden Antrag soll dies richtig gestellt werden.
Die antragstellende Fraktion weist darüber hinaus darauf hin, dass der Co-Finanzierungsanteil des Schulbausanierungsprogramms keine Festlegungen auf konkrete Einzelmaßnahmen enthält, sondern lediglich eine Gesamtsumme erbracht werden muss. Für die Erbringung der Summe stehen ausreichend andere Möglichkeiten zur Verfügung. Auf den Teilverkauf des Schulhofgeländes der Beethovenschule muss deshalb verzichtet werden.