Auszug aus der Niederschrift

über die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Planen und Bauen

vom  26.11.2009

 

4.    Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan - Entwurf 2009
hier: erneute Offenlegung des Planentwurfs nach HLPG, öffentliche Auslegung
nach BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 420/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 510
Az: 000-0002-01/1471#1870/2009
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 24.11.2009,
DS I (A) 510/1
Az: 000-0002-01/1471#1922/2009

Beschlusslage:

DS I (A) 510 und DS I (A) 510/1

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009 wurde
mit Stimmenmehrheit gem. § 62 Absatz 1, Satz 3 HGO die DS I (A) 510

Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan - Entwurf 2009
hier: erneute Offenlegung des Planentwurfs nach HLPG, öffentliche Auslegung
nach BauGB


zur endgültigen Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen verwiesen.


Protokollnotiz:

Die Fraktion der CDU gibt vorab zu Protokoll, dass sie der Anregung 36. nicht zustimmt.

Der Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen beschließt mit 11:0:1 Stimmen wie folgt:

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

    1. Anregung Nr. 5
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    2. Anregung Nr. 39
        Die Karte wird so geändert, dass sich die Anregung nicht auf die Fläche an
        der B448 bezieht.

    3. Anregung Nr. 42
        Der Text wird wie folgt geändert: „Im Textteil des Planentwurfs sollte
        vermerkt werden, dass im Bereich der Führung der B448 auf die Bieberer
        Straße die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die bisher getrennte
        Zu- und Abfahrt zugunsten einer gemeinsamen Anbindung aufgegeben
        werden kann.“

    4. Anregung Nr. 48
        Der Text wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach akzeptiert im  
        Prinzip den Wegfall der „Gewerbefläche Zuwachs“ am Buchrain. Im
        Randbereich Merianstraße / Blumenstraße sollte das Grundstück als
        Gewerbefläche arrondiert werden (siehe Karte), damit dem VDE am
        Standort eine Erweiterungsmöglichkeit geboten werden kann.“

    5. Anregung Nr. 49
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    6. Anregung Nr. 57
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    7. Anregung Nr. 59 und 60
        Die Anregungen werden in Text und Karte modifiziert, es heißt neu: „Die
        Fläche entlang der S-Bahn im Bereich Bieber-Waldhof vom bestehenden
        Gewerbegebiet bis Ortsgrenze Obertshausen (sog. Waldkulisse) ist als
        Wald (Bestand) darzustellen. Eine Umwidmung in Gewerbe- bzw.
        gemischte Baufläche soll nicht stattfinden.

    8. Anregung 69
        Die Anregung wird komplett gestrichen

    9. Bieber-Waldhof II (Konfliktkartenfläche W-R45)
        Gemäß Konfliktkarte W-R45 löst die im Entwurf wie auch geltenden FNP
        derzeit vorgesehene Ausweisung als Wohnbaufläche erhebliche
        ökologische Konflikte aus. Weiterhin wäre im Falle der Bebauung ein sehr
        hoher naturschutzrechtlicher Ausgleich zu leisten. Angesichts bereits
        bestehender nicht auszugleichender Eingriffe in Offenbach ist die
        Beschränkung der geplanten Wohnbaufläche auf einen östlichen Teil
        vorzunehmen und eine auch für Ausgleichzwecke nutzbare, zu
        erhaltende westliche Fläche einzuplanen. Die vorgeschlagene Teilung der
        geplanten Fläche in R45 und R50 ist auf beigefügter Skizze dargestellt.


Unter Berücksichtigung dieser  Änderungen beschließt der Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen mit 12:0:1 Stimmen wie folgt:

1. Die in der Anlage 01 enthaltenen und in den dazugehörigen Anlagen 02 - 07 
    belegten Punkte werden als Anregungen der Stadt Offenbach am Main zum 
    Regionalen  Flächennutzungsplan (RegFNP) - Entwurf 2009 beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Planungsverband Ballungsraum 
    Frankfurt/Rhein-Main (pvfrm) die Anregungen zu übermitteln mit der Bitte,
    den Regionalen Flächennutzungsplan - Entwurf 2009 entsprechend zu
    ändern.

Die Anlagen zu DS I (A) 510/1 sind Bestandteil des Originalprotokolls und diesem Auszug beigefügt.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 510/1

Der Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen beschließt mit 11:0:1 Stimmen wie folgt:


Die Vorlage wird wie folgt geändert:

    1. Anregung Nr. 5
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    2. Anregung Nr. 39
        Die Karte wird so geändert, dass sich die Anregung nicht auf die Fläche an der
        B448 bezieht.

    3. Anregung Nr. 42
        Der Text wird wie folgt geändert: „Im Textteil des Planentwurfs sollte vermerkt
        werden, dass im Bereich der Führung der B448 auf die Bieberer Straße die
        Möglichkeit geschaffen werden soll, dass die bisher getrennte Zu- und Abfahrt
        zugunsten einer gemeinsamen Anbindung aufgegeben werden kann.“

    4. Anregung Nr. 48
        Der Text wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach akzeptiert im Prinzip den
        Wegfall der „Gewerbefläche Zuwachs“ am Buchrain. Im Randbereich Merian-
        straße / Blumenstraße sollte das Grundstück als Gewerbefläche arrondiert werden
        (siehe Karte), damit dem VDE am Standort eine Erweiterungsmöglichkeit geboten
        werden kann.“

    5. Anregung Nr. 49
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    6. Anregung Nr. 57
        Die Anregung wird komplett gestrichen.

    7. Anregung Nr. 59 und 60
        Die Anregungen werden in Text und Karte modifiziert, es heißt neu: „Die Fläche
        entlang der S-Bahn im Bereich Bieber-Waldhof vom bestehenden Gewerbegebiet
        bis Ortsgrenze Obertshausen (sog. Waldkulisse) ist als Wald (Bestand)
        darzustellen. Eine Umwidmung in Gewerbe- bzw. gemischte Baufläche soll nicht
        stattfinden.

    8. Anregung 69
        Die Anregung wird komplett gestrichen

    9. Bieber-Waldhof II (Konfliktkartenfläche W-R45)
        Gemäß Konfliktkarte W-R45 löst die im Entwurf wie auch geltenden FNP derzeit 
        vorgesehene Ausweisung als Wohnbaufläche erhebliche ökologische Konflikte
        aus. Weiterhin wäre im Falle der Bebauung ein sehr hoher naturschutzrechtlicher
        Ausgleich zu leisten. Angesichts bereits bestehender nicht auszugleichender
        Eingriffe in Offenbach ist die Beschränkung der geplanten Wohnbaufläche auf
        einen östlichen Teil vorzunehmen und eine auch für Ausgleichzwecke nutzbare, zu
        erhaltende westliche Fläche einzuplanen. Die vorgeschlagene Teilung der
        geplanten Fläche in R45 und R50 ist auf beigefügter Skizze dargestellt.

 




DS I (A) 510

Die Fraktion der CDU gibt vorab zu Protokoll, dass sie der Anregung 36. nicht zustimmt.

Unter Berücksichtigung der Änderungen der DS I (A) 510/1 beschließt der Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen mit 12:0:1 Stimmen wie folgt:

 

1. Die in der Anlage 01 enthaltenen und in den dazugehörigen Anlagen 02 - 07 
    belegten Punkte werden als Anregungen der Stadt Offenbach am Main zum 
    Regionalen  Flächennutzungsplan (RegFNP) - Entwurf 2009 beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Planungsverband Ballungsraum 
    Frankfurt/Rhein-Main (pvfrm) die Anregungen zu übermitteln mit der Bitte, den  
    Regionalen Flächennutzungsplan - Entwurf 2009 entsprechend zu ändern.

 

 

 

 


Die Übereinstimmung des Auszugs mit der Urschrift wird hiermit beglaubigt

 

Offenbach a.M., den 08.08.2022

 

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