Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

4.         Einführung eines Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises
Antrag Stadtverordnetenvorsteher Lehmann vom 30.11.2009, DS I (A) 537
Az: 000-0002-01/1516#1924/2009
Änderungsantrag REP vom 16.03.2010, DS I (A) 537/1
Az: 000-0002-01/1516#1987/2009


Beschlusslage:

DS I (A) 537

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt gemeinsam mit dem Kinder- und
    Jugendparlament Offenbach alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2010, einen
    Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreis. Der Preis kann an einzelne
    Personen, Projekte, Vereine, Institutionen und Unternehmen vergeben
    werden, die Kinder- bzw. Jugendinteressen besonders berücksichtigt haben
    oder sich durch besondere Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet
    haben. Mit dem Preis soll das Engagement gewürdigt werden und weiteres
    Engagement in diesem Bereich gefördert werden.

2. Mittel zur Verleihung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch
    den Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am
    Main nach Entscheidung einer Vergabejury, sind zur Verfügung zu stellen.
    Die Kosten belaufen sich auf 1000 €, (500 € Preisgeld und 500 € zur
    Ausrichtung der Veranstaltung zur Preisverleihung).


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 537/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Absatz 2. wird wie folgt geändert:

2. Mittel zur Finanzierung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch
    den Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am
    Main nach Entscheidung einer Vergabejury, sind durch Sponsoren
    aufzubringen. Die Kosten belaufen sich auf 1.000 € (500 € Preisgeld und 500 €
   zur Ausrichtung der Veranstaltung).


DS I (A) 537

Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte
1. und 2. des Ursprungsantrages

DS I (A) 537 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt gemeinsam mit dem Kinder- und
    Jugendparlament Offenbach alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2010, einen
    Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreis. Der Preis kann an einzelne Personen,
    Projekte, Vereine, Institutionen und Unternehmen vergeben werden, die Kinder-
    bzw. Jugendinteressen besonders berücksichtigt haben oder sich durch
    besondere Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet haben. Mit dem Preis
    soll das Engagement gewürdigt werden und weiteres Engagement in diesem
    Bereich gefördert werden.

DS I (A) 537 Punkt 2.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

2. Mittel zur Verleihung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch den
    Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am Main
    nach Entscheidung einer Vergabejury, sind zur Verfügung zu stellen. Die Kosten
    belaufen sich auf 1000 €, (500 € Preisgeld und 500 € zur Ausrichtung der
    Veranstaltung zur Preisverleihung).


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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