Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

5.         EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) Anpassung örtlicher Rechtsvorschriften
Antrag Magistratsvorlage Nr. 025/10 (Dezernat I, Amt 10.4) vom 03.02.2010,
DS I (A) 556
Az: 000-0002-01/1542#1956/2010


Beschlusslage:
Protokollnotiz HFB vom 08.03.10
Artikel 3, § 2a Absatz (6), Satz 2 der Anlage wird wie folgt redaktionell geändert:

Die Worte „4 Monate“ werden durch die Worte „4 Wochen“ ersetzt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Artikelsatzung zur Anpassung örtlicher Rechtsvorschriften der Stadt Offenbach am Main an die Richtlinie 206/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung