Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

9.         Kinder- und Jugendbeauftragter in jedem Amt
Antrag JHA gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII vom 01.03.2010, DS I (A) 560
Az: 000-0002-01/1547#1961/2010
Änderungsantrag CDU, SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 15.03.2010,
DS I (A) 560/1
Az: 000-0002-01/1547#1988/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 560/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, in jedem Dezernat einen Kinder- und Jugendbeauftragten zur Gewährleistung eines besseren Austauschs und zur Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen der Stadtverwaltung zu benennen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 560/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird geändert:

Der Magistrat wird beauftragt, in jedem Dezernat einen Kinder- und Jugendbeauftragten zur Gewährleistung eines besseren Austauschs und zur Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen der Stadtverwaltung zu benennen.

DS I (A) 560
Durch Annahme der DS I (A) 560/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 560:

Der Magistrat wird beauftragt Kinder- und Jugendbeauftragte in den Ämtern der Stadtverwaltung zur Gewährleistung eines besseren Austauschs und zur Berücksichtigung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden  Entscheidungen der Stadtverwaltung zu ernennen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung