Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

14.      Dach-, Fenster-, Fassaden- und Innensanierung der Kita 13, Gravenbruchweg 41 a in 63069 Offenbach Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, sonstige kommunale und kommunalersetzende Infrastrukturmaßnahmen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 065/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 565
Az: 000-0002-01/1552#1966/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Sanierung der Kita 13, Gravenbruchweg 41a in 63069 Offenbach, nach der
    von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.974.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
   
    Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.974.000,00 € werden bewilligt.
    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.574.000,00 € vorbehaltlich der
    Resteübertragung beim USK 46450.94030 “Kita 13, Dach-, Fenster-, Fassaden-
    und Innensanierung SIP/ZIP (01.01.51)“ SK 05310099, Projekt 601010000009, 
    Produkt 01.01.51, entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
    Sonderinvestitionsprogrammgesetz).

    USK 46450.94030 Nachtrag 2009:             1.574.000,00 €

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 400.000,00 € erfolgt über das
    USK 60010.50000 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und –reparatur
    (01.01.08)“ SK 61610001, PN V9033 aus dem Haushaltsansatz des Jahres
    2010.

2. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
    der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes
    liegt vor.

3. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung