Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

15.      Projekt Hafen Offenbach - Neubau Grundschule und Kita
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 066/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 566
Az: 000-0002-01/1553#1967/2010
Änderungsantrag CDU vom 18.03.2010, DS I (A) 566/1
Az: 000-0002-01/1553#1993/2010

Herr Stv. Schultheiß (DIE LINKE.) beantragt nachfolgende Aussage von Herrn Oberbürgermeister Schneider in das Protokoll aufzunehmen. Dieser stimmt zu:

„Herr Oberbürgermeister Schneider erklärt, dass weder der Magistrat noch sonst irgendjemand daran denkt, bei diesem Projekt dies in einem PPP-Verfahren durchzuziehen. Dies sei auch aus der Struktur der Haushaltsjahre- veranlagung abzulesen, dass das ein ganz klassisch geplantes und gebautes öffentliches Vorhaben sein wird.“

Beschlusslage:

DS I (A) 566 und DS I (A) 566/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


1. Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit einer
    2-Feld-Sporthalle und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach
    auf der Grundlage der vom Büro Wentz Concept Projektstrategie GmbH
    im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften überschlägigen ersten Kostenschätzung mit vorausichtlichen
    Gesamtkosten in Höhe von 31.000.000 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Planungsschritte zur
    Durchführung eines Architektenwettbewerbes einzuleiten sowie die
    erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtver-
    ordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur
    Beschlussfassung vorzulegen.

3. Mittel sind derzeit auf dem Untersachkonto 20000.94800 „Neubau/Schule
    Kita im Nordend Standort Hafen“ sowie auf dem Untersachkonto
    61000.93210 „Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten“ wie folgt
    bereitgestellt:

    Untersachkonto 20000.94800

    Haushaltsplan 2010                       1.500.000,00 € 
    Haushaltsplan 2011                     17.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2012                       6.500.000,00 €
    Zwischensumme                         25.000.000,00 €

    Untersachkonto 61000.93210

    Haushaltsplan 2010                       3.000.000,00 €

    Gesamt                                          28.000.000,00 €



    Die Gesamtkosten für Grundstückserwerb und Bau i.H.v. 31.000.000 sind
    in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach durch die Einstellung
    von weiteren Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 566/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 1 des Ursprungsantrages wird wie folgt geändert:

Die  Klammer (Baufeld MI 8a + b) wird gestrichen.


DS I (A) 566 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit einer 2-Feld-
    Sporthalle und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach auf der Grundlage
    der vom Büro Wentz Concept Projektstrategie GmbH im Rahmen einer Machbarkeitsstudie
    erstellten und vom Revisionsamt geprüften überschlägigen ersten Kostenschätzung mit
    vorausichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 31.000.000 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Planungsschritte zur
    Durchführung eines Architektenwettbewerbes einzuleiten sowie die erforderlichen
    Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung
    die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Mittel sind derzeit auf dem Untersachkonto 20000.94800 „Neubau/Schule Kita im
    Nordend Standort Hafen“ sowie auf dem Untersachkonto 61000.93210 „Erwerb
    von Grundstücken einschl. Nebenkosten“ wie folgt bereitgestellt:

    Untersachkonto 20000.94800

    Haushaltsplan 2010                   1.500.000,00 € 
    Haushaltsplan 2011                 17.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2012                   6.500.000,00 €
    Zwischensumme                       25.000.000,00 €

    Untersachkonto 61000.93210

    Haushaltsplan 2010                   3.000.000,00 €

    Gesamt                                    28.000.000,00 €

    Die Gesamtkosten für Grundstückserwerb und Bau i.H.v. 31.000.000 sind in der
    mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach durch die Einstellung von
    weiteren Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

DS I (A) 566 (alt)
 
1. Der Realisierung des Neubaus einer vierzügigen Grundschule mit einer 2-Feld-
    Sporthalle und einer Kindertagesstätte am Standort Hafen Offenbach (Baufeld MI
    8a + b), auf der Grundlage der vom Büro Wentz Concept Projektstrategie GmbH
    im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    überschlägigen ersten Kostenschätzung mit vorausichtlichen Gesamtkosten in
    Höhe von 31.000.000 € wird zugestimmt.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Planungsschritte zur
    Durchführung eines Architektenwettbewerbes einzuleiten sowie die erforderlichen
    Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung
    die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

3. Mittel sind derzeit auf dem Untersachkonto 20000.94800 „Neubau/Schule Kita im
    Nordend Standort Hafen“ sowie auf dem Untersachkonto 61000.93210 „Erwerb
    von Grundstücken einschl. Nebenkosten“ wie folgt bereitgestellt:

    Untersachkonto 20000.94800

    Haushaltsplan 2010                   1.500.000,00 € 
    Haushaltsplan 2011                 17.000.000,00 €
    Haushaltsplan 2012                   6.500.000,00 €
    Zwischensumme                       25.000.000,00 €

    Untersachkonto 61000.93210

    Haushaltsplan 2010                   3.000.000,00 €

    Gesamt                                    28.000.000,00 €

    Die Gesamtkosten für Grundstückserwerb und Bau i.H.v. 31.000.000 sind in der
    mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach durch die Einstellung von
    weiteren Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung