Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

19.      Bebauungsplan Nr. 634 mit der Bezeichnung "Clariant-Gelände zwischen
Offenbach und Bürgel"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 070/10 (Dezernat I, Amt 60) vom 03.03.2010,
DS I (A) 570
Az: 000-0002-01/1557#1971/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in den Gemarkungen Offenbach, Flur 23 und 37 und Bürgel, Flur 1, 5, 7 und 16 zwischen dem Main im Nordwesten, der Ortslage Bürgel im Norden, der Kettelerstraße im Osten, der Mühlheimer Straße im Süden und der Friedhofstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach Flur 23, Flurst. Nrn. 307/8, 307/10, 307/13, 307/15, 307/16, 307/17, 307/18, 307/19, 307/20, 307/21, 307/22, 307/23, 307/24, 307/25, 307/27, 307/29, 307/30, 307/31, 307/32, 307/33, 311/5, 311/6, 336/1 (tlw.), 357/24 (tlw.), 405/1 (tlw.), 409/5, 413/2, 425/4 (tlw.), 436/1 (tlw.), 437/1 (tlw.), Flur 37 Flurst. Nr. 1/16 (tlw.), Gemarkung Bürgel, Flur 1, Flurst. Nrn. 875/12, 886/5, 971, Flur 5 Flurst. Nrn. 152/3, 159/1 (tlw.), 175, 176/16, 177/1, 177/2, 177/3, 178, 179, 196/6, 296/2, 297/5, 309/5 (tlw.), 310 (tlw.), 315/1, 321/1, 326, Flur 7 Flurst. Nrn. 352/7 (tlw.), 358/5, 359/3, 407/19, 407/21, 407/22, Flur 16 Flurst. Nr. 1/13 (tlw.).

Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 verfolgt:

    - Steuerung der Entwicklung des vorhandenen Industriegebiets hin zu einem
      Standort für nicht erheblich belästigende Betriebe (auch für Büros und
      Dienstleistungen) unter Berücksichtigung der angrenzenden Wohnnutzungen
      und eines noch zu verortenden zusätzlichen Wohngebiets innerhalb des
      Geltungsbereiches in Nähe zum Main

    - Entwicklung des Naturraums Kuhmühltal durch Offenlegung und
      Renaturierung des Kuhmühlgrabens in Verbindung mit einer Verbreiterung des
      Freiraumkorridors zwischen dem Gewerbegebiet und der Ortslage Bürgel

    - Entwicklung des Mainvorgeländes als Naherholungsbereich unter
      Berücksichtigung der Planungen zum Hochwasserschutz (Deichertüchtigung
      und Anpassung an HQ 200) und der nachfolgend beschriebenen
      Verkehrslösung

    - Optimierung der Verkehrswegeführung durch direkte Anbindung der
      Mainstraße an den Mainzer Ring unter weitgehendem Wegfall der bisherigen
      Mainstraße im Bereich des Freiraumkorridors zwischen dem Gewerbegebiet
      und der Ortslage Bürgel sowie einem teilweisen Rückbau der Kettelerstraße

    - Erhöhung der Durchlässigkeit des Gebiets durch interne Erschließungs-
      maßnahmen und Schaffung einer direkten Anbindung an den Knotenpunkt
      Mühlheimer Straße / Untere Grenzstraße

    - Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung zusätzlicher Durch-
      gangsverkehre

    - Erhalt der baumbestandenen Grünfläche im Westen des Gebiets in
      Verbindung mit dem Ziel der Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit

    - Erhalt denkmalgeschützter und denkmalwürdiger Bausubstanz auf dem
      Gelände, insbesondere des sog. Badehauses im Südwesten des Gebiets

    - Gestalterische Aufwertung des Stadteingangs an der Mühlheimer Straße

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung