Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

20.      Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss
3. Begründung zur Satzung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/10 (Dezernat I Ämter 62 und 60) vom 03.03.2010, DS I (A) 571
Az: 000-0002-01/1558#1972/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.      Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1.   Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind, wie auf Seite 5
         der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt.

1.2.  Die Hinweise der Feuerwehr (vgl. Seite 5 - 6 der Anlage 1) werden bei der
        Realisierung der Satzung beachtet.

1.3.  Die Anregung des Bauaufsichtsamtes bzgl. Vermaßung ist bereits
        berücksichtigt. Die Anregung bzgl. Stellplätze wird, wie auf Seite 6 der
        Anlage 1 dargestellt, bei der Realisierung der Satzung beachtet.

1.4.  Die Stellungnahmen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität werden,
        wie auf den Seiten 6 - 9 der Anlage 1 dargestellt, teilweise berücksichtigt.

1.5.   Die Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und
         Naturschutz e.V. wird aus den auf den Seiten 10 - 11 der Anlage 1
         dargestellten Gründen nicht berücksichtigt.

1.6.  Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird, wie auf
        Seite 12 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.

1.7.  Die Hinweise der Fraport AG werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1,
        Seite 12).

1.8.  Die Stellungnahmen des Hochtaunuskreises – Amt für den ländlichen
        Raum - werden, wie auf den Seiten 12 - 14 der Anlage 1 dargestellt,
        berücksichtigt.

1.9.  Die Hinweise der Deutschen Telekom AG (vgl. Seite 14 der Anlage 1)
        werden bei der Realisierung der Satzung beachtet.



1.10.Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt sind, wie auf der Seite
        15 - 16 der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt bzw. werden zur
         Kenntnis genommen.

1.11.Die Anregung des Planungsverbandes ist bereits berücksichtigt (vgl. Seite
        15 - 16 der Anlage 1).

1.12.Die Hinweise des Zweckverbandes Wasserversorgung (vgl. Seite 16 der
        Anlage 1) werden bei der Realisierung der Satzung beachtet.

2.     Satzungsbeschluss
        Der Entwurf der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
        (Anlage 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer
        Straße, einer Linie ca. 3 m nordöstlich des ehemaligen Verwaltungs-
        gebäudes, der südöstlichen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer
        Linie ca. 4 m östlich des Krematoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen
        Begrenzung des öffentlichen Parkplatzes, der nordöstlichen und
        südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmenstraße 6 und der
        Ulmenstraße in der Fassung vom 22.02.2010 wird gemäß § 10
        BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 50 HGO als Satzung beschlossen.

3.     Begründung zur Satzung
        Die Begründung (Anlage 3) wird der Satzung beigefügt.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung