Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010
20. Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Bereich des Neuen Friedhofs an der Mühlheimer Straße -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Satzungsbeschluss
3. Begründung zur Satzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 071/10 (Dezernat I Ämter 62 und 60) vom 03.03.2010, DS I (A) 571
Az: 000-0002-01/1558#1972/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1. Die Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind, wie auf Seite 5
der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt.
1.2. Die Hinweise der Feuerwehr (vgl. Seite 5 - 6 der Anlage 1) werden bei der
Realisierung der Satzung beachtet.
1.3. Die Anregung des Bauaufsichtsamtes bzgl. Vermaßung ist bereits
berücksichtigt. Die Anregung bzgl. Stellplätze wird, wie auf Seite 6 der
Anlage 1 dargestellt, bei der Realisierung der Satzung beachtet.
1.4. Die Stellungnahmen des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität werden,
wie auf den Seiten 6 - 9 der Anlage 1 dargestellt, teilweise berücksichtigt.
1.5. Die Stellungnahme der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und
Naturschutz e.V. wird aus den auf den Seiten 10 - 11 der Anlage 1
dargestellten Gründen nicht berücksichtigt.
1.6. Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird, wie auf
Seite 12 der Anlage 1 dargestellt, berücksichtigt.
1.7. Die Hinweise der Fraport AG werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1,
Seite 12).
1.8. Die Stellungnahmen des Hochtaunuskreises – Amt für den ländlichen
Raum - werden, wie auf den Seiten 12 - 14 der Anlage 1 dargestellt,
berücksichtigt.
1.9. Die Hinweise der Deutschen Telekom AG (vgl. Seite 14 der Anlage 1)
werden bei der Realisierung der Satzung beachtet.
1.10.Die Hinweise des Regierungspräsidiums Darmstadt sind, wie auf der Seite
15 - 16 der Anlage 1 dargestellt, bereits berücksichtigt bzw. werden zur
Kenntnis genommen.
1.11.Die Anregung des Planungsverbandes ist bereits berücksichtigt (vgl. Seite
15 - 16 der Anlage 1).
1.12.Die Hinweise des Zweckverbandes Wasserversorgung (vgl. Seite 16 der
Anlage 1) werden bei der Realisierung der Satzung beachtet.
2. Satzungsbeschluss
Der Entwurf der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
(Anlage 2) für den Bereich des Neuen Friedhofs zwischen Mühlheimer
Straße, einer Linie ca. 3 m nordöstlich des ehemaligen Verwaltungs-
gebäudes, der südöstlichen Begrenzung des Betriebsparkplatzes, einer
Linie ca. 4 m östlich des Krematoriums, dem Hauptweg, der südöstlichen
Begrenzung des öffentlichen Parkplatzes, der nordöstlichen und
südöstlichen Grenze des Grundstücks Ulmenstraße 6 und der
Ulmenstraße in der Fassung vom 22.02.2010 wird gemäß § 10
BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 50 HGO als Satzung beschlossen.
3. Begründung zur Satzung
Die Begründung (Anlage 3) wird der Satzung beigefügt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.03.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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