Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010
23. Kultur-Pflichtverband Rhein-Main hier: Klage / Dringlichkeitserklärung
gemäß § 6 Ballungsraumgesetz (BallrG)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 083/10 (Dezernat I, Amt 10.4) vom 03.03.2010,
DS I (A) 574
Az: 000-0002-01/1561#1974/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, das von der Stadt Offenbach vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geführte Streitverfahren (Az. 3 K 1108/09 WI) – unter Verwahrung gegen die Kostenlast – für erledigt zu erklären.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.03.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung