Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

23.      Kultur-Pflichtverband Rhein-Main hier: Klage / Dringlichkeitserklärung
gemäß § 6 Ballungsraumgesetz (BallrG)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 083/10 (Dezernat I, Amt 10.4) vom 03.03.2010,
DS I (A) 574
Az: 000-0002-01/1561#1974/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, das von der Stadt Offenbach vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden geführte Streitverfahren (Az. 3 K 1108/09 WI) – unter Verwahrung gegen die Kostenlast – für erledigt zu erklären.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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