Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

21.      Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 "Einkaufszentrum Bieber-West" - Billigung der Teilaufhebung -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 072/10 (Dezernat I Ämter 62 und 60) vom 03.03.2010, DS I (A) 572
Az: 000-0002-01/1559#1979/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Teilaufhebung des am 23.09.1977 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplans für den Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Bieber, Flur 2, Flurstücke Nr. 1108/1, 1108/2, 1109/1, 1109/3, 1109/4 und 1110/2 und die zur Aufhebung gehörende Begründung (Anlage 2) in der Fassung vom 22.02.2010 werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.