Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010
25. Normenkontrollklage gegen den Landesentwicklungsplan EFFM 2007
hier: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/10 (Dez. IV, Amt 10.4, 69) vom 03.03.2010,
DS I (A) 576
Az: 000-0002-01/1566#1980/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision im o.g. Verfahren zu.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000.- € sind unter dem Sachkonto
67710000, Untersachkonto 02300.65530, Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-
Main Flughafen, Produkt 01.01.09 im Haushalt 2010 und Folgejahre
veranschlagt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.03.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung