Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

25.      Normenkontrollklage gegen den Landesentwicklungsplan EFFM 2007
hier: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/10 (Dez. IV, Amt 10.4, 69) vom 03.03.2010,
DS I (A) 576
Az: 000-0002-01/1566#1980/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Beschwerde gegen die
    Nichtzulassung der Revision im o.g. Verfahren zu.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000.- € sind unter dem Sachkonto
    67710000, Untersachkonto 02300.65530, Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-
    Main Flughafen, Produkt 01.01.09 im Haushalt 2010 und Folgejahre
    veranschlagt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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