Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010
28. Monitoring der Schulsozialarbeit
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 04.03.2010, DS I (A) 579
Az: 000-0002-01/1569#1983/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, ein
umfassendes jährliches Monitoring der Offenbacher Schulsozialarbeit
vorzunehmen und entsprechende Berichte in den jährlich erscheinenden
Erziehungs- und Bildungsbericht aufzunehmen. Dabei sind sowohl
diejenigen Projekte und Stellen aufzuzeigen, die aus städtischen Mitteln
finanziert werden, als auch die, die über Landesmittel oder Fördergelder
finanziert werden.
2. Die Stadtverordnetenversammlung versteht die Schulsozialarbeit als Teil
der Bildungsarbeit und sieht daher auch das Land Hessen in der Pflicht, ein
Finanzierungskonzept zu erarbeiten, dass die Kosten gerecht auf das Land
Hessen, die jeweiligen Schulträger und die Schulstandorte verteilt. Die aus
Offenbach stammenden Landtagsabgeordneten werden daher gebeten,
sich für ein entsprechendes Modell einzusetzen.
Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:
Es folgt getrennte Abstimmung der Ziffern 1 und 2
Ziffer 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, ein
umfassendes jährliches Monitoring der Offenbacher Schulsozialarbeit
vorzunehmen und entsprechende Berichte in den jährlich erscheinenden
Erziehungs- und Bildungsbericht aufzunehmen. Dabei sind sowohl
diejenigen Projekte und Stellen aufzuzeigen, die aus städtischen Mitteln
finanziert werden, als auch die, die über Landesmittel oder Fördergelder
finanziert werden.
Ziffer 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der CDU wie folgt:
2. Die Stadtverordnetenversammlung versteht die Schulsozialarbeit als Teil
der Bildungsarbeit und sieht daher auch das Land Hessen in der Pflicht, ein
Finanzierungskonzept zu erarbeiten, dass die Kosten gerecht auf das Land
Hessen, die jeweiligen Schulträger und die Schulstandorte verteilt. Die aus
Offenbach stammenden Landtagsabgeordneten werden daher gebeten,
sich für ein entsprechendes Modell einzusetzen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.03.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung