Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

 

28.      Monitoring der Schulsozialarbeit
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 04.03.2010, DS I (A) 579
Az: 000-0002-01/1569#1983/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, ein
       umfassendes jährliches Monitoring der Offenbacher Schulsozialarbeit
       vorzunehmen und entsprechende Berichte in den jährlich erscheinenden
       Erziehungs- und Bildungsbericht aufzunehmen. Dabei sind sowohl
       diejenigen Projekte und Stellen aufzuzeigen, die aus städtischen Mitteln
       finanziert werden, als auch die, die über Landesmittel oder Fördergelder
       finanziert werden.

2.    Die Stadtverordnetenversammlung versteht die Schulsozialarbeit als Teil
       der Bildungsarbeit und sieht daher auch das Land Hessen in der Pflicht, ein
       Finanzierungskonzept zu erarbeiten, dass die Kosten gerecht auf das Land
       Hessen, die jeweiligen Schulträger und die Schulstandorte verteilt. Die aus
       Offenbach stammenden Landtagsabgeordneten werden daher gebeten,
       sich für ein entsprechendes Modell einzusetzen.


Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

Es folgt getrennte Abstimmung der Ziffern 1 und 2

Ziffer 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  einstimmig wie folgt:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, ein
       umfassendes jährliches Monitoring der Offenbacher Schulsozialarbeit
       vorzunehmen und entsprechende Berichte in den jährlich erscheinenden
       Erziehungs- und Bildungsbericht aufzunehmen. Dabei sind sowohl
       diejenigen Projekte und Stellen aufzuzeigen, die aus städtischen Mitteln
       finanziert werden, als auch die, die über Landesmittel oder Fördergelder
       finanziert werden.

Ziffer 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der CDU wie folgt:
 
2.    Die Stadtverordnetenversammlung versteht die Schulsozialarbeit als Teil
       der Bildungsarbeit und sieht daher auch das Land Hessen in der Pflicht, ein
       Finanzierungskonzept zu erarbeiten, dass die Kosten gerecht auf das Land
       Hessen, die jeweiligen Schulträger und die Schulstandorte verteilt. Die aus
       Offenbach stammenden Landtagsabgeordneten werden daher gebeten,
       sich für ein entsprechendes Modell einzusetzen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung