Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010

 

 

8.         Servicestelle für den Radverkehr
Antrag DIE LINKE. vom 26.02.2010, DS I (A) 559
Az: 000-0002-01/1570#1984/2010
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 16.03.2010,
DS I (A) 559/1
Az: 000-0002-01/1570#1989/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 559/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen und zu berichten, wie verstärkt Anregungen und Beschwerden von
    Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden können;

2. zu prüfen und zu berichten,  zu welchen Kosten zu diesem Zweck beispiels-
    weise ein geeignetes Internetangebot realisiert werden kann;

3. regelmäßig, d.h. mindestens halbjährlich, in der Verkehrskommission über
    Anregungen und Beschwerden von Fahrrad fahrenden Bürgerinnen und
    Bürgern zu berichten;

4. einen städtischen Fahrradbeauftragen als offiziellen Ansprechpartner für
    Bürgerinnen und Bürger zu benennen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 559/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wie folgt geändert wird:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen und zu berichten, wie verstärkt Anregungen und Beschwerden von
    Fahrrad fahrenden Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden können;

2. zu prüfen und zu berichten,  zu welchen Kosten zu diesem Zweck beispiels-
    weise ein geeignetes Internetangebot realisiert werden kann;

3. regelmäßig, d.h. mindestens halbjährlich, in der Verkehrskommission über
    Anregungen und Beschwerden von Fahrrad fahrenden Bürgerinnen und
    Bürgern zu berichten;

4. einen städtischen Fahrradbeauftragen als offiziellen Ansprechpartner für
    Bürgerinnen und Bürger zu benennen.


DS I (A) 559
Durch Annahme der DS I (A) 559/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 559:

Der Magistrat richtet eine Servicestelle für den Radverkehr ein, die zuständig ist für

1)   Anregungen und Beschwerden der Rad fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen 
      und Verkehrsteilnehmer und

2)   das Beobachten der Ausführung von einschlägigen Beschlüssen der
      Stadtverordnetenversammlung und der Verkehrskommission.

3)    Die Servicestelle ist auch für die Belange der Fußgängerinnen und
       Fußgänger zuständig.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 22.03.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung