Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 18. März 2010
4. Einführung eines Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises
Antrag Stadtverordnetenvorsteher Lehmann vom 30.11.2009, DS I (A) 537
Az: 000-0002-01/1516#1924/2009
Änderungsantrag REP vom 16.03.2010, DS I (A) 537/1
Az: 000-0002-01/1516#1987/2009
Beschlusslage:
DS I (A) 537
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt wie folgt:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt gemeinsam mit dem Kinder- und
Jugendparlament Offenbach alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2010, einen
Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreis. Der Preis kann an einzelne
Personen, Projekte, Vereine, Institutionen und Unternehmen vergeben
werden, die Kinder- bzw. Jugendinteressen besonders berücksichtigt haben
oder sich durch besondere Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet
haben. Mit dem Preis soll das Engagement gewürdigt werden und weiteres
Engagement in diesem Bereich gefördert werden.
2. Mittel zur Verleihung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch
den Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am
Main nach Entscheidung einer Vergabejury, sind zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten belaufen sich auf 1000 €, (500 € Preisgeld und 500 € zur
Ausrichtung der Veranstaltung zur Preisverleihung).
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 537/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Absatz 2. wird wie folgt geändert:
2. Mittel zur Finanzierung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch
den Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am
Main nach Entscheidung einer Vergabejury, sind durch Sponsoren
aufzubringen. Die Kosten belaufen sich auf 1.000 € (500 € Preisgeld und 500 €
zur Ausrichtung der Veranstaltung).
DS I (A) 537
Herr Stv. Münd (REP) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte
1. und 2. des Ursprungsantrages
DS I (A) 537 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Der Magistrat der Stadt Offenbach vergibt gemeinsam mit dem Kinder- und
Jugendparlament Offenbach alle zwei Jahre, erstmals im Jahre 2010, einen
Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreis. Der Preis kann an einzelne Personen,
Projekte, Vereine, Institutionen und Unternehmen vergeben werden, die Kinder-
bzw. Jugendinteressen besonders berücksichtigt haben oder sich durch
besondere Kinder- und Jugendfreundlichkeit ausgezeichnet haben. Mit dem Preis
soll das Engagement gewürdigt werden und weiteres Engagement in diesem
Bereich gefördert werden.
DS I (A) 537 Punkt 2.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
2. Mittel zur Verleihung des Kinder- und Jugendfreundlichkeitspreises durch den
Magistrat und das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Offenbach am Main
nach Entscheidung einer Vergabejury, sind zur Verfügung zu stellen. Die Kosten
belaufen sich auf 1000 €, (500 € Preisgeld und 500 € zur Ausrichtung der
Veranstaltung zur Preisverleihung).
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 22.03.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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