Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.04.2010
Eing. Dat. 18.03.2010
Nr. 581
Neufassung der Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Stadt Offenbach
am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 111/10 (Dez. IV, ESO) vom 17.03.2010, DS I (A) 581
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung (StrRS) der Stadt Offenbach am Main beschließt.
Begründung:
Eine Überprüfung des Reinigungsbedarfs hat ergeben, dass sich in einem Teilabschnitt der Schumannstraße und einem Teilabschnitt der Senefelderstraße die Gegebenheiten vor Ort von dem anderen Teilabschnitt stark unterscheiden. Somit wird es für sinnvoll erachtet, diese Abschnitte bezüglich ihrer Reinigungsintensität separat zu betrachten. Dies führt zu einem geringeren Reinigungsbedarf von lediglich einmal wöchentlicher Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Schumannstraße von der Weikertsblochstraße bis zum Odenwaldring und die Senefelderstraße vom Friedrichsring bis zum Odenwaldring und von der Jacques-Offenbach-Straße/Schreberstraße bis zum Gravenbruchweg in die Reinigungsklasse 2, einmal wöchentliche Reinigung, einzustufen.
Die Gebührensätze, bezogen auf die jeweilige Reinigungsklasse, bleiben unverändert.
Anlage
2. Änderung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main