Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

9.         Umgestaltung Ostendplatz
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 211/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 598
Az: 000-0002-01/1596#2021/2010
Ergänzungsantrag REP vom 01.07.2010, DS I (A) 598/1
Az: 000-0002-01/1596#2052/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 598

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Umgestaltung des Ostendplatzes auf der Grundlage der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro
    Biebertaler Planungsgruppe, Biebertal, erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften Kostenberechnung in Höhe von 590.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 63000.94020,
    „Erneuerung Ostendplatz Bieber (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereit gestellt:
 
    Haushaltsmittel 2009 u. früher:         590.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten i.H.v. 
    67.987,43 € sind in den Folgejahren entsprechend zu  veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g.
    geprüften Folgenkostenberechnung sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n
    um 3.087,43 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
    „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ SK 61650003, Produkt 13.01.01
    in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im Nachtrag) zusätzlich bereitzu-
    stellen.

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 598/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Der Abbruch des derzeitigen Kioskgebäudes Seligenstädter Straße 21 erfolgt erst nach Fertigstellung des neuen Gebäudes.

DS I (A) 598
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Umgestaltung des Ostendplatzes auf der Grundlage der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro
    Biebertaler Planungsgruppe, Biebertal, erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften Kostenberechnung in Höhe von 590.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem USK 63000.94020,
    „Erneuerung Ostendplatz Bieber (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereit gestellt:
 
    Haushaltsmittel 2009 u. früher:         590.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten i.H.v. 
    67.987,43 € sind in den Folgejahren entsprechend zu  veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g.
    geprüften Folgenkostenberechnung sind, erhöhen sich durch die Maßnahme/n
    um 3.087,43 €/pa.

    Die entsprechenden Mittel sind bei dem Untersachkonto 58000.67581
    „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ SK 61650003, Produkt 13.01.01
    in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im Nachtrag) zusätzlich bereitzu-
    stellen.

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung