Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

10.      Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk Schlosspark Rumpenheim
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 213/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 599
Az: 000-0002-01/1597#2022/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 23.06.2010, DS I (A) 599/1
Az: 000-0002-01/1597#2039/2010
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.06.2010, DS I (A) 599/1/1
Az: 000-0002-01/1597#2047/2010
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 29.06.2010, DS I (A) 599/2
Az: 000-0002-01/1597#2048/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 599 und DS I (A) 599/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Dem vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Fachreferat
    Stadtgestaltung, Stadtgrün erstellten Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk
    Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen
    wird zugestimmt.

2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das USK
    58000.96050 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim/36110
    (13.01.01)“ sowie das Verwahrgeldkonto 99999.06019 „Umlage Rumpenheimer
    Schlosspark“ (zweckgebundene Einnahmen aus dem Mittelaltermarkt)
    entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner
    Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt
    werden.

3. Auf der Grundlage der Umsetzungskonzeption, im Rahmen der zur Verfügung
    stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und
    denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen werden die
    Einzelmaßnahmen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement
    realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben
    jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

4. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks
    Rumpenheim wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
    Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für
    Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept
    einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
    des Artenschutzgutachtens erarbeitet. Speziell für das Thema Gehölzentwicklung
    wird Amt 60 gemeinsam mit Amt 33 und Amt 63 eine Arbeitsgruppe einrichten. Die
    Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung als  Bericht vorgelegt.


5. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Mittelaltermarktes ab 2011
    eine von 0,50 € auf € 1,- erhöhte Abgabe je Eintrittskarte zugunsten des
    Rumpenheimer Schlossparks zu vereinbaren. Die so erzielten Einnahmen sind als
    Beitrag für die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen sowie notwendiger
    Instandsetzungsmaßnahmen zu verwenden.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 599/1

Die Stadtverordnetenversammlung
lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Vorlage I (A) 599 wird wie nachstehend ergänzt:

 

„5. Nach Ablauf eventuell bestehender Verträge findet im Schlosspark Rumpenheim kein ‚Mittelaltermarkt’ mehr statt.“

DS I (A) 599/1/1
Die DS I (A) 599/1/1 wurde vor Aufruf des Tagesordnungspunktes durch die DS I (A) 599/2 ersetzt.

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der DS I (A) 599/1/1 nachgesehen werden.


DS I (A) 599/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Vorlage l (A) 599 wird um Punkt 5 wie folgt

ergänzt:

5. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Mittelaltermarktes ab 2011 eine von 0,50 € auf
    € 1,- erhöhte Abgabe je Eintrittskarte zugunsten des Rumpenheimer Schlossparks zu vereinbaren.
    Die so erzielten Einnahmen sind als Beitrag für die Umsetzung der oben aufgeführten Maßnahmen
    sowie notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen zu verwenden.

 


DS I (A) 599
Herr Stv. Freier (CDU) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung.

DS I (A) 599 Punkt 1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement, Fachreferat
    Stadtgestaltung, Stadtgrün erstellten Umsetzungskonzept zum Parkpflegewerk
    Schlosspark Rumpenheim als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen
    wird zugestimmt.

DS I (A) 599 Punkt 2. – 4.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

2. Die Mittelbereitstellung für die einzelnen Maßnahmen erfolgt über das USK
    58000.96050 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim/36110
    (13.01.01)“ sowie das Verwahrgeldkonto 99999.06019 „Umlage Rumpenheimer
    Schlosspark“
(zweckgebundene Einnahmen aus dem Mittelaltermarkt)
    entsprechend Zeitplan der Maßnahmenliste. Die Finanzierung einzelner
    Maßnahmen soll nach Möglichkeit durch Fördermittel und Spenden unterstützt
    werden.

3. Auf der Grundlage der Umsetzungskonzeption, im Rahmen der zur Verfügung
    stehenden Finanzmittel und vorbehaltlich der naturschutzrechtlichen und
    denkmalschutzrechtlichen Zulässigkeit im Einzelnen werden die
    Einzelmaßnahmen durch das Amt für Stadtplanung und Baumanagement
    realisiert. Über die Einzelmaßnahmen werden auf Basis der üblichen Vorgaben
    jeweils Projektbeschlüsse vorbereitet.

4. Für die Verbesserung der laufenden Pflege und Unterhaltung des Schlossparks
    Rumpenheim wird vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement in
    Abstimmung mit der Bauaufsicht / Denkmalschutzbehörde und dem Amt für
    Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem ESO Eigenbetrieb ein Pflegekonzept
    einschl. erforderlicher Unterhaltungskosten unter Berücksichtigung der Ergebnisse
    des Artenschutzgutachtens erarbeitet. Speziell für das Thema Gehölzentwicklung
    wird Amt 60 gemeinsam mit Amt 33 und Amt 63 eine Arbeitsgruppe einrichten. Die
    Ergebnisse werden der Stadtverordnetenversammlung als  Bericht vorgelegt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung