Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.05.2010

Eing. Dat. 23.04.2010

 

Nr. 600

 

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 158/10 (Dez. III, Amt 20) vom 21.04.2010,
DS I (A) 600


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a)    der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010 wird festgestellt  
       und die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 wird beschlossen,

b)    die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und dem 1.
       Nachtragshaushaltsplan 2010 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
       Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im 
       Investitionsprogramm 2010 (für die Jahre 2010 bis 2014) berücksichtigt.


Begründung:


Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtver­ordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2010 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Die Veränderungen wurden aufgrund der Entscheidung für die Durchführung des ÖPP-Verfahrens erforderlich. Der Nachtragshaushalt enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen