Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010
11. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 635 mit der Bezeichnung "Vorderwaldweg" im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 601
Az: 000-0002-01/1602#2027/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 24 (Rosenhöhe) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
- im Westen: die Westgrenze des Vorderwaldweges und die Grenzen der
Parzellen 2/288 und 2/289
- im Norden: den Gravenbruchweg und die Nordgrenze der Parzelle 2/4
- im Osten: die Ostgrenze der Parzellen von 2/4 bis 2/7, die Nordostgrenze
des Vorderwaldweges, die Dietzenbacher Straße sowie die Ostgrenze der
Parzelle 2/19.
- im Süden: den Kaufungerwaldweg (Vorderwald)
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
Flur 24: 2/4, 2/7, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/23, 2/280,
2/288, 2/289, 2/290, 2/291 und 8/13.
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
dargestellt.
2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
- Die städtebauliche Struktur und den Charakter der Siedlung in ihren
Grundzügen zu erhalten.
- Den planungsrechtlichen Rahmen für Um- oder Anbauten und Ersatzbauten
zu definieren.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung