Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

11.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 635 mit der Bezeichnung "Vorderwaldweg" im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 601
Az: 000-0002-01/1602#2027/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 24 (Rosenhöhe) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
     -     im Westen: die Westgrenze des Vorderwaldweges und die Grenzen der
           Parzellen 2/288 und 2/289
     -     im Norden: den Gravenbruchweg und die Nordgrenze der Parzelle 2/4
     -     im Osten: die Ostgrenze der Parzellen von 2/4 bis 2/7, die Nordostgrenze
           des Vorderwaldweges, die Dietzenbacher Straße sowie die Ostgrenze der
           Parzelle 2/19.
     -     im Süden: den Kaufungerwaldweg (Vorderwald)

    Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
    Flur 24: 2/4, 2/7, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/23, 2/280,
    2/288, 2/289, 2/290, 2/291 und 8/13.

    Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
    dargestellt.

2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
     -     Die städtebauliche Struktur und den Charakter der Siedlung in ihren
           Grundzügen zu erhalten.
     -     Den planungsrechtlichen Rahmen für Um- oder Anbauten und Ersatzbauten
           zu definieren.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung