Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

11.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 635 mit der Bezeichnung "Vorderwaldweg" im beschleunigten Verfahren gemäß §13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 214/10 (Dez. I, Amt 60) vom 16.06.2010,
DS I (A) 601
Az: 000-0002-01/1602#2027/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 24 (Rosenhöhe) ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

1. Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird umgrenzt durch:
     -     im Westen: die Westgrenze des Vorderwaldweges und die Grenzen der
           Parzellen 2/288 und 2/289
     -     im Norden: den Gravenbruchweg und die Nordgrenze der Parzelle 2/4
     -     im Osten: die Ostgrenze der Parzellen von 2/4 bis 2/7, die Nordostgrenze
           des Vorderwaldweges, die Dietzenbacher Straße sowie die Ostgrenze der
           Parzelle 2/19.
     -     im Süden: den Kaufungerwaldweg (Vorderwald)

    Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Offenbach
    Flur 24: 2/4, 2/7, 2/11, 2/12, 2/13, 2/14, 2/15, 2/16, 2/17, 2/18, 2/19, 2/23, 2/280,
    2/288, 2/289, 2/290, 2/291 und 8/13.

    Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug
    dargestellt.

2. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
     -     Die städtebauliche Struktur und den Charakter der Siedlung in ihren
           Grundzügen zu erhalten.
     -     Den planungsrechtlichen Rahmen für Um- oder Anbauten und Ersatzbauten
           zu definieren.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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