Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 1. Juli 2010

 

21.      §29b Luftverkehrsgesetz nicht ändern
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 17.06.2010, DS I (A) 611
Az: 000-0002-01/1612#2037/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, sich bei der Landes- und Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des §29b Luftverkehrsgesetz - zur Frage der Abschaffung der dort festgelegten besonderen Berücksichtigung der Nachtruhe der Bevölkerung - nicht in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht und die bestehende Regelung des §29b Luftverkehrsgesetzes unverändert beibehalten wird.

Weiterhin bestätigt die Stadt Offenbach ihre Auffassung, dass es zur Aufrechterhaltung der Drehscheibenfunktion des Flughafens Frankfurt und seiner internationalen Konkurrenzfähigkeit nicht des Nachtflugbedarfs am Standort Frankfurt bedarf, wie dies die Fraport AG in ihrem Antrag zum Planfeststellungsverfahren selbst beantragt und auf dem Erörterungstermin in der Stadthalle in Offenbach überzeugend dargelegt hat.

Die Stadt Offenbach ist der Auffassung, dass die Menschen in einer Metropolregion mit einer starken Verlärmung durch Fluglärm, Anspruch auf eine fluglärmfreie Zeit in der Nacht haben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach fordert die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Offenbach auf, den Aufruf der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zur beabsichtigten Änderung des §29b LuftVG durch ihre Unterschrift zu unterstützen.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung