Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 01.07.2010

Eing. Dat. 01.07.2010

 

Nr. 613


EVO-Standort muss gesichert werden
Dringlichkeitsantrag CDU und FW vom 01.07.2010, DS I (A) 613

Erhalt der Arbeitsplätze bei der EVO



Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.  Die Stadt Offenbach lehnt den offensichtlich geplanten Stellenabbau bei der EVO
     durch die Konzernmutter MVV Energie AG Mannheim ab.

2.  Die Stadt Offenbach erkennt in einer Verringerung der Belegschaft der EVO keine
     Stärkung des Standortes Offenbach.

3.  Die Stadt Offenbach stellt vielmehr fest, dass das Vorhaben der MVV der
     bisherigen gemeinsamen Strategie, nämlich die EVO AG als Plattform für ein
     zukunftsorientiertes und starkes regionales Unternehmen vorzuhalten und
     auszubauen, widerspricht.

4.  Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, mit allen gebotenen
     Mitteln einen Stellanabbau bei der EVO zu verhindern und erwartet, die vertraglichen
     Schutzrechte zugunsten der Belegschaft aus dem Aktienverkauf weiterhin
     wahrzunehmen.

5.  Die Stadtverordnetenversammlung widerspricht den öffentlichen Äußerungen des
     Beteiligungsdezernenten in der Presse zu diesem Vorgang ausdrücklich, da sie nicht
     der Position der Stadt Offenbach entsprechen.


Begründung:

Die Pläne der EVO Konzernmutter MVV, konzernweit in den nächsten fünf Jahren 500 bis 700 Arbeitsplätze zu streichen sind ein Alarmzeichen für die Arbeitsplätze in Offenbach.

Mit dem Aktienverkauf an die MVV wurde ein deutliches Signal zum Arbeitsplatzerhalt bei der EVO gesetzt, das auch mit dem Auslaufen der vertraglichen Schutzpflicht oberste Priorität genießt.

Alle Bestrebungen des Magistrats müssen darauf gerichtet sein, die vertragliche Arbeitsplatzgarantie für die Beschäftigten der EVO nach dem Auslaufen zu erneuern und hierfür mit der MVV mit Nachdruck zu verhandeln. Die Stadt Offenbach hält noch beachtliche Anteile an der EVO und ist darüber hinaus Inhaber der Konzessionsrechte im Energie- und Wasserbereich, die für die EVO/MVV von grundlegender Bedeutung sind.

Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus den aktuellen Meldungen über den drohenden Arbeitsplatzabbau bei der EVO, die engen Zeitabläufe, die lange Sommerpause sowie die unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen der MVV.