Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26. August 2010

 

16.      Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 "Einkaufszentrum Bieber-West"
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung
4. Zusammenfassende Erklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 292/10 (Dez. I, Ämter 60 und 62) vom 11.08.2010,
DS I (A) 624
Az: 000-0002-01/1630#2068/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Der Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, ein Bebauungs-
      planänderungsverfahren zur Festsetzung von Grünzügen und Straßenbäumen
      sowie einer energieeffizienteren Bauweise durchzuführen, wird aus den auf Seite
      4 der Anlage 1 dargestellten Gründen nicht gefolgt.

1.2 Die Stellungnahme von Herrn Adolf Heller bezüglich Lärmschutzmaßnahmen bei
      der Erweiterung der Kindertagesstätte Bieber-West wird aus den auf Seite 7 der
      Anlage 1 dargestellten Gründen nicht berücksichtigt.

1.3 Die Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen
      (vgl. Anlage 1, Seite 5).

1.4 Die Hinweise des Planungsverbandes bezüglich des Siedlungsbeschränkungsge-
      bietes und den Bauverboten nach Fluglärmgesetz werden zur Kenntnis
      genommen (vgl. Anlage 1, Seite 5).

1.5 Die Hinweise der Fraport AG zum Siedlungsbeschränkungsbereich und möglichen
      Veränderungen in den Ab- und Anflugrouten werden, wie auf den Seiten 5 und der
      Anlage 1, zur Kenntnis genommen.

1.6 Der Hinweis des Regierungspräsidiums Darmstadt bezüglich des Siedlungsbe-
      schränkungsbereichs und der Verweis auf die Stellungnahme der Unteren Natur-
      schutzbehörde werden zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 1, Seite 6).

2. Beschluss über den Plan als Satzung

    Der Bebauungsplan (Anlage 2, Fassung vom 02.08.2010) zur Teilaufhebung des
    Bebauungsplanes Nr. 126 im Bereich der Grundstücke mit der Katasterbe-
    zeichnung Gemarkung Bieber, Flur 2, Flurstücke Nr. 1108/1, 1108/2, 1109/1,
    1109/3, 1109/4 und 1110/2 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51
    HGO als Satzung beschlossen.


3. Begründung zum Aufhebungsbebauungsplan

    Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) in der Fassung vom 02.08.2010 zur
    Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 126 wird dem Aufhebungsbebauungsplan
    beigefügt.

4. Zusammenfassende Erklärung

    Die zusammenfassende Erklärung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes
    Nr. 126 in der Fassung vom 02.08.2010 wird dem Aufhebungsbebauungsplan
    gemäß § 10 Absatz 4 BauGB beigefügt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.08.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung