Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

6.         Straßenbau "Müllerweg" (Zufahrt AWO / Werkstätten Hainbachtal)
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/10 (Dez. I, Amt 60) vom 08.09.2010,
DS I (A) 629
Az: 000-0002-01/1638#2080/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 03.11.2010, DS I (A) 629/1
Az: 000-0002-01/1638#2125/2010
Änderungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 04.11.2010,
DS I (A) 629/2
Az: 000-0002-01/1638#2128/2010


Vor Aufruf des TOP verlassen die Stadtverordneten Herr Stv. Lassig (FW), Herr
Stv. Rafoud (SPD) und Frau Stv. Koenen (B´90/Die Grünen) den Sitzungssaal.

Beschlusslage:

DS I (A) 629 und DS I (A) 629/2

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Straßenausbaumaßnahme des „Müllerweges“ (Zufahrt AWO / Werkstätten
    Hainbachtal), wird in folgender Ausführung zugestimmt:

    Die Fahrbahn wird durchgängig mit einer Breite von 4,75 m in Bauklasse IV aus
    geführt und erhält auf einer Länge von ca. 300 m  zwei Ausweichstellen mit mind.
    25 m Länge (damit auch ein Bus bzw. Lkw hineinpasst). Der südliche Fahrbahn-
    rand wird mit Absperrelementen gesichert. Hierfür werden 302.000,-- Euro
    bereitgestellt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und bei dem
    Untersachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01, wie folgt bereitgestellt:

       Haushaltsmittel 2009:                  200.000,00 €
       Haushaltsmittel 2010:                  102.000,00 €

       Gesamt:                                          302.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe
    von 27.628,78 € sind in den Folgejahren entsprechend zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO und EVO Straßenbeleuchtung) sind
    Bestandteil der vorgenannten, geprüften Folgekostenberechnung.
    (Der Stromverbrauch bleibt in etwa gleich, die Straßenreinigungskosten erhöhen
    sich um 7.051,68 €/Jahr)


5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.

6. Die im Ergänzungsantrag DS I (A) 489/1 vom 05.11.2009 beschlossenen Vorga-
    ben sind sichergestellt.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 629/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Punkt 1 und 2 werden ersetzt durch:

1. Der Straßenausbaumaßnahme des „Müllerweges“ (Zufahrt AWO / Werkstätten
    Hainbachtal), wird in folgender Ausführung zugestimmt:

    Die Fahrbahn wird durchgängig mit einer Breite von 4,75 m in Bauklasse IV aus
    geführt und erhält auf einer Länge von ca. 300 m  zwei Ausweichstellen mit mind.
    25 m Länge (damit auch ein Bus bzw. Lkw hineinpasst). Der südliche Fahrbahn-
    rand wird mit Absperrelementen gesichert. Hierfür werden 302.000,-- Euro
    bereitgestellt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und bei dem
    Untersachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01, wie folgt bereitgestellt:

       Haushaltsmittel 2009:              200.000,00 €
       Haushaltsmittel 2010:              102.000,00 €

       Gesamt:                                  302.000,00 €


DS I (A) 629/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Vorlage I (A) 629 wird wie nachstehend ergänzt:

„7. Der Magistrat wird beauftragt, bis 31.12. 2010 für den Bereich Müllerweg/AWO-Gelände das Aufstellungsverfahren für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. §§ 8 ff., 30 ff. BauGB einzuleiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“


DS I (A) 629 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Der Straßenausbaumaßnahme des „Müllerweges“ (Zufahrt AWO / Werkstätten
    Hainbachtal), wird in folgender Ausführung zugestimmt:

    Die Fahrbahn wird durchgängig mit einer Breite von 4,75 m in Bauklasse IV aus
    geführt und erhält auf einer Länge von ca. 300 m  zwei Ausweichstellen mit mind.
    25 m Länge (damit auch ein Bus bzw. Lkw hineinpasst). Der südliche Fahrbahn-
    rand wird mit Absperrelementen gesichert. Hierfür werden 302.000,-- Euro
    bereitgestellt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und bei dem
    Untersachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01, wie folgt bereitgestellt:

       Haushaltsmittel 2009:              200.000,00 €
       Haushaltsmittel 2010:              102.000,00 €

       Gesamt:                                  302.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    27.628,78 € sind in den Folgejahren entsprechend zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO und EVO Straßenbeleuchtung) sind
    Bestandteil der vorgenannten, geprüften Folgekostenberechnung.
    (Der Stromverbrauch bleibt in etwa gleich, die Straßenreinigungskosten erhöhen
    sich um 7.051,68 €/Jahr)

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.

6. Die im Ergänzungsantrag DS I (A) 489/1 vom 05.11.2009 beschlossenen Vorga-
    ben sind sichergestellt.


DS I (A) 629 (alt)
Durch Annahme der DS I (A) 629 (neu) entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 629 (alt).

 


1. Der Straßenausbaumaßnahme des „Müllerweges“ (Zufahrt AWO / Werkstätten
    Hainbachtal), auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung und Baumanage-
    ment in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Jungkunst in Mömbris, erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von
    347.000,00 € wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Vorhaben werden bewilligt und bei dem Unter-
    sachkonto 63000.96980 „Straßenbau Müllerweg (12.01.01)“ SK 09520000,
    Projekt 601120000000, Produkt 12.01.01, wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel 2009:     200.000,00 €
    Haushaltsmittel 2010:     147.000,00 €

    Gesamt:                         347.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    27.628,78 € sind in den Folgejahren entsprechend zu veranschlagen.

4. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO und EVO Straßenbeleuchtung) sind
    Bestandteil der vorgenannten, geprüften Folgekostenberechnung.
    (Der Stromverbrauch bleibt in etwa gleich, die Straßenreinigungskosten erhöhen
    sich um 7.051,68 €/Jahr)

5. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung
    des Finanzhaushaltes.

6. Die im Ergänzungsantrag DS I (A) 489/1 vom 05.11.2009 beschlossenen Vorga-
    ben sind sichergestellt.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung