Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. September 2010

 

 

 

5a.      Strategische Selbstständigkeit der EVO erhalten
Dringlichkeitsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FW, DS I (A) 632
Az: 000-0002-01/1646#2090/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die gemeinsame Erklärung der drei
    Oberbürgermeister vom 14.9.2010 und damit das klare Bekenntnis zu einer
    kommunal verankerten, dezentralen Energieversorgung im Verbund von MVV AG,
    Stadtwerke Kiel AG und EVO AG.

2. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt das Ziel der Offenbacher Stadtpolitik,
    die EVO AG vollwertig am Standort Offenbach mit ihren Geschäftsfeldern zu
    erhalten und im Verbund mit der MVV AG und den Stadtwerken Kiel AG dauerhaft
    konkurrenzfähig zu anderen Energieanbietern wettbewerbsfähig aufzustellen.

3. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass im Interesse der Kunden, der
    Arbeitnehmer und der Stadt als wichtigste Ziele der anstehenden Verhandlungen
    mit der MVV AG gelten:

    a) die Sicherung der EVO als selbstständiges Offenbacher Unternehmen mit dem
        Erhalt der bestehenden wesentlichen unternehmerischen und steuerungs-
        relevanten Funktionen
    b) die Gestaltung der Verbundprozesse in der Form, so dass die Steuerung der
        EVO AG auch weiterhin durch den EVO-Vorstand erfolgt
    c) ein vorheriges grundsätzliches Einvernehmen in Konsortialausschuss und
        Aufsichtsrat bei allen wirtschaftlichen Fragestellungen der EVO AG
    d) ein unbeschnittenes Vertriebsgebiet bei Auslaufen des Gebietsschutzes
    e) keine betriebsbedingten Kündigungen und damit langfristige Sicherung von
        Arbeitsplätzen am Standort Offenbach
    f) der Erhalt und der Ausbau der wirtschaftlichen Stärke u. a. durch den Einsatz
        erneuerbarer Energien und den nachhaltigen Ausbau der Energieeffizienz
    g) der Erhalt der Möglichkeiten der Eröffnung neuer Wachstumsfelder für die EVO
        in Eigenregie in einem unbeschnittenen Vertriebsgebiet
    h) der vollständige Verbleib der Funktionen der Service-Gesellschaften (Metering
        und Billing) in Offenbach

4. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass der Magistrat mit aller
     Deutlichkeit die oben beschriebenen Ziele weiterverfolgt und ihr über den
    Verhandlungsstand zeitnah berichtet.




5. Vor dem abschließenden Gremienbeschluss des Konzeptes „Einmal gemeinsam“
    ist in der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Beschluss
    herbeizuführen. 





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 24.09.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung