Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

 

11.      Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach
am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
hier: Sachstandsbericht und Verlängerung der Testphase bis zum 31.12.2011

Antrag Magistratsvorlage Nr. 375/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.10.2010,
DS I (A) 637
Az: 000-0002-01/1652#2101/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 27.10.2010, DS  I (A) 637/1
Az: 000-0002-01/1652#2123/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 637 und DS I (A) 637/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober
    2009 den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer
    Öffentlich rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in
    die Pilotphase des D115-Verbundes aufgenommen wurde.

2. Der in der Anlage beigefügten Anpassung der Öffentlich-Rechtlichen
    Vereinbarung (Anlage 1) wird unter Beachtung des Beschlusses DS I (A) 545
    und DS I (A) 545/1 vom 04.02.2010 zugestimmt.

3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
    Aufgrund insbesondere noch bestehender softwaretechnischer
    Schwierigkeiten (Wissensmanagement, Suche, Statistik) wird daher die
    Testphase um ein Jahr bis 31.12.2011 verlängert. Hierfür wird sich die Stadt
    Offenbach mit einem Kostenanteil in Höhe von 100.000 € beteiligen. Die
    Mittel werden über die Änderungsliste zum Haushalt 2011 beim
    Untersachkonto 06400.62020 (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer
    D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt: 01.01.14, zur Verfügung gestellt.

    Die Testphase wird um die Auskunftstätigkeit für das Offenbacher
    Bürgerbüro erweitert.

    Über das Ergebnis der Testphase, die Fortführung der Kooperation und die
    zu treffenden finanziellen Festlegungen wird im Oktober 2011 eine separate
    Vorlage zur Entscheidung eingebracht.




4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
    anzuzeigen.

5. Der Sachstandsbericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen

6. Der Magistrat wird beauftragt, monatlich mit allen Beteiligten
    Projekt-Status-Gespräche zu führen und den aktuellen Stand zu
    dokumentieren. Dabei soll erfasst werden, welche offenen Punkte mit
    welcher Priorität existieren, wer  dafür verantwortlich ist und wann der Punkt
    voraussichtlich erledigt ist. Das monatliche Protokoll wird der
    Stadtverordnetenversammlung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahmen.)


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 637/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Magistratsvorlage I (A) 637 wird wie nachstehend ergänzt:

„6. Der Magistrat wird beauftragt, monatlich mit allen Beteiligten Projekt-Status-Gespräche zu führen und den aktuellen Stand zu dokumentieren. Dabei soll erfasst werden, welche offenen Punkte mit welcher Priorität existieren, wer  dafür verantwortlich ist und wann der Punkt voraussichtlich erledigt ist. Das monatliche Protokoll wird der Stadtverordnetenversammlung zur Einsicht zur Verfügung gestellt.“


DS I (A) 637
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Es dient zur Kenntnis, dass das Frankfurter D115 Service-Center im Oktober 2009
    den Betrieb gestartet hat und Anfang März 2010 aufgrund einer Öffentlich
    rechtlichen Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Offenbach in die Pilotphase
    des D115-Verbundes aufgenommen wurde.

2. Der in der Anlage beigefügten Anpassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung
    (Anlage 1) wird unter Beachtung des Beschlusses DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1
    vom 04.02.2010 zugestimmt.

3. An der Fortsetzung der Kooperation mit der Stadt Frankfurt wird festgehalten.
    Aufgrund insbesondere noch bestehender softwaretechnischer Schwierigkeiten
    (Wissensmanagement, Suche, Statistik) wird daher die Testphase um ein Jahr bis
    31.12.2011 verlängert. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem
    Kostenanteil in Höhe von 100.000 € beteiligen. Die Mittel werden über die
    Änderungsliste zum Haushalt 2011 beim Untersachkonto 06400.62020
    (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt:
    01.01.14, zur Verfügung gestellt.

    Die Testphase wird um die Auskunftstätigkeit für das Offenbacher Bürgerbüro
    erweitert.


    Über das Ergebnis der Testphase, die Fortführung der Kooperation und die zu treffenden
    finanziellen Festlegungen wird im Oktober 2011 eine separate Vorlage zur Entscheidung
    eingebracht.

4. Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Aufsichtsbehörde die Verlängerung
    anzuzeigen.

5. Der Sachstandsbericht (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen

(nachrichtlich: Die Abstimmung bezieht sich nicht auf die Kenntnisnahmen.)


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung