Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

 

 

13.      Geschwister-Scholl-Schule, Sporthalle, Ersatzneubau,
Erich-Ollenhauer-Straße 1 in 63073 Offenbach, Maßnahme im Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 380/10 (Dez. I, Amt 60) vom 20.10.2010,
DS I (A) 639
Az: 000-0002-01/1654#2103/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Neubau einer Zwei-Feld-Sporthalle an der Geschwister-Scholl-Schule,
    Erich-Ollenhauer-Straße 1 in 63073 Offenbach, nach der von der EEG in
    Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 3.718.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.718.000,00 € werden bewilligt.

    Die Bereitstellung erfolgt in Höhe von 1.100.000,00 € bei dem
    Untersachkonto 20500.94060 „Geschwister-Scholl-Schule Sporthalle,
    Dachsanierung und Fassadenteilsanierung, SIP/ZIP (01.01.50)“, SK
    05300099, Projekt 601010000099, Produkt 01.01.50. Davon sind
    600.000,00 € aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogrammes des Bundes
    im Nachtrag 2009 veranschlagt. Im 2. Nachtrag 2010 werden bei diesem
    Untersachkonto weitere 500.000,00 € bereitgestellt.

    Die Co-Finanzierung in Höhe von 2.618.000,00 € erfolgt über das
    Untersachkonto 28080.94200 „Geschwister-Scholl-Schule, Co-Finanzierung
    Ersatzneubau Sporthalle (01.01.08)“, SK 09510000, Projekt 401030000004,
    Produkt 01.01.08

    Haushaltsmittel 2010:             1.000.000,00 €
    Haushaltsmittel 2011:             1.618.000,00 €

    Zur weiteren Beauftragung von Leistungen wird die Verpflichtungs-
    ermächtigung 2010 in Höhe von 700.000,00 € im 2. Nachtrag 2010 um
    918.000,00 € auf insgesamt 1.618.000,00 € erhöht.

3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die
    Förderung der Maßnahme aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsprogramms
    des Bundes liegt vor.



4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
    Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung