Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

 

16.      Satzung zur Einrichtung des innerstädtischen Innovationsbereiches "
Offenbach Innenstadt" nach INGE

Antrag Magistratsvorlage Nr. 384/10 (Dez. I (Ämter 62 und 60) vom 20.10.2010,
DS I (A) 643
Az: 000-0002-01/1657#2106/2010


Beschlusslage:

Protokollnotiz UPB vom 28.10.2010:

Herr OB Schneider gibt Folgendes zu Protokoll:

 

Der Antrag auf Einrichtung des Innovationsbereiches ist am 25.05.2010 gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt und während der Durchführung des Verfahrens galt das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) in der Fassung vom 21.12.2005.

Das INGE-Gesetz ist durch die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen vom 13.10.2010 (vor Ablauf des alten Gesetzes am 31.12.2010) mit Wirkung zum 14.10.2010 geändert worden.

Weder der vorliegende Satzungsentwurf noch der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages widersprechen dem neuen Gesetz. Die Gesamtsumme der zu erhebenden Abgaben wird voraussichtlich etwas geringer als vom Aufgabenträger erhofft ausfallen, da im neuen Gesetz die Regelungen zur Hebesatzreduzierung im Einzelfall ausgeweitet wurden. Allerdings enthielt auch das alte Gesetz Härtefallvorschriften, die die Heranziehung zur Abgabe einschränkten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz einstimmig wie folgt:

1. Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag:
    Dem Vertrag (Anlage 2) zwischen der Stadt Offenbach a. M. und dem
    Aufgabenträger, dem Gewerbeverein Treffpunkt Offenbach e.V., in dem sich
    letzterer verpflichtet, die sich aus INGE ergebenden Pflichten, Ziele,
    Aufgaben und Verantwortlichkeiten umzusetzen, wird zugestimmt.

2. Beschluss der Satzung:
    Der Entwurf der Satzung zur Stärkung der Innovation im Bereich „Offenbach
    Innenstadt“ (Anlage 3) in der Fassung vom 11.10.2010 für das im Anhang 1
    der Anlage 3 dargestellte Gebiet wird gemäß § 3 des Gesetzes zur Stärkung
    von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE) in Verbindung mit den §§ 5
    und 51 HGO als Satzung beschlossen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung