Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010
17. Bebauungsplan Nr. 635 (Vorderwaldweg) Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 385/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.10.2010,
DS I (A) 644
Az: 000-0002-01/1658#2107/2010
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 635 (Anlagen 1 und 2) für den Bereich des Vorderwaldweges und die Grundstück mit den Lagebezeichnungen 2 bis 18 sowie 35 bis 39 und die Grundstücken mit den Lagebezeichnungen Gravenbruchweg 30 bis 34 sowie die dazugehörige Begründung (Anlage 3), beide in der Fassung vom 11.10.2010, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.11.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung