Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

 

19.      Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/10 (Dez. II, Amt 81) vom 20.10.2010,
DS I (A) 646
Az: 000-0002-01/1660#2109/2010
Ergänzungsantrag FW vom 02.11.2010, DS I (A) 646/1
Az: 000-0002-01/1660#2126/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 646 und DS I (A) 646/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der
    Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7
    vorgesehenen Möglichkeit der Beantragung der Zulassung als kommunaler
    Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege
    zu leiten.

3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig
    über die Kostenentwicklung der Umstellung auf die kommunale Trägerschaft 
    Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung beinhaltet nicht nur die Kosten
    der Einmalausgaben für die Umstellung, sondern auch die Kosten
    (tatsächliche Einsparung) im laufenden Betrieb.

nachrichtlich: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat gemäß § 38 HGO 71 Mitglieder. Lt. Anwesenheitsliste waren hiervon 66 Stadtverordnete anwesend. Die Abstimmung erfolgte gegen 23:00 Uhr.

Die Anwesenheitsliste ist dem Originalprotokoll beigefügt
.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 646/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig und mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über die
    Kostenentwicklung der Umstellung auf die kommunale Trägerschaft  Bericht zu erstatten.
    Diese Berichterstattung beinhaltet nicht nur die Kosten der Einmalausgaben für die
    Umstellung, sondern auch die Kosten (tatsächliche Einsparung) im laufenden Betrieb.


DS I (A) 646

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich mit 2/3-Stimmenmehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung
    für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7 vorgesehenen Möglichkeit der
    Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung