Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.09.2010

Eing. Dat. 26.08.2010

 

Nr. 640


2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und 2. Nachtragshaushaltsplan 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 309/10 (Dez. III, Amt 20) vom 25.08.2010 ,
DS I (A) 640


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte 2. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2010 wird festgestellt und
    die beigefügte 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 wird beschlossen,

b) die sich aus der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2010 und dem
    2.Nachtragshaushaltsplan 2010 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm
    2010 (für die Jahre 2010 bis 2014) berücksichtigt.


Begründung:

Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2010 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen