Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.09.2010

Eing. Dat. 26.08.2010

 

Nr. 650


Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 310/10 (Dez. III, Amt 20) vom 25.08.2010,
DS I (A) 650


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. die Haushaltssatzung 2011 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2011
    und der Stellenplan für das Jahr 2011 festgesetzt.

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2011 für die Jahre 2010 bis 2014 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.


Begründung:

Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen