Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010

 

 

 

10.      Überprüfung der energetischen Effizienz kürzlich abgeschlossener
Sanierungen und Neubauten

Antrag CDU vom 20.10.2010, DS I (A) 636
Az: 000-0002-01/1651#2100/2010
Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 28.10.2010,
DS I (A) 636/1
Az: 000-0002-01/1651#2124/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 636 und DS I (A) 636/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, in wie weit bereits abgeschlossene Neubauten und Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt Offenbach oder ihrer Gesellschaften dem erwarteten Erfolg im Hinblick auf Senkung des Energieverbrauches gerecht werden.

Hierzu soll ein Vergleich angestellt werden zwischen Verbrauchsdaten vor und nach der energetischen Sanierung und in wie fern diese dem geplanten Maßnahmenkatalog und den dort beschriebenen Einsparungsmöglichkeiten entspricht.

In diese Prüfung sollen auch die im Rahmen der CO2-Programme der KfW in den Jahren 2006 und 2009 vollzogenen energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) einbezogen werden.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 636/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

In diese Prüfung sollen auch die im Rahmen der CO2-Programme der KfW in den Jahren 2006 und 2009 vollzogenen energetischen Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) einbezogen werden.

DS I (A) 636
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat möge prüfen und berichten, in wie weit bereits abgeschlossene Neubauten und Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt Offenbach oder ihrer Gesellschaften dem erwarteten Erfolg im Hinblick auf Senkung des Energieverbrauches gerecht werden.


Hierzu soll ein Vergleich angestellt werden zwischen Verbrauchsdaten vor und nach der energetischen Sanierung und in wie fern diese dem geplanten Maßnahmenkatalog und den dort beschriebenen Einsparungsmöglichkeiten entspricht.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.11.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung