Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
am 9. Dezember 2010

 

 

21.      Beantragung der Zulassung als kommunaler Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II
Antrag Magistratsvorlage Nr. 398/10 (Dez. II, Amt 81) vom 20.10.2010,
DS I (A) 646
Az: 000-0002-01/1660#2109/2010
Ergänzungsantrag FW vom 02.11.2010, DS I (A) 646/1
Az: 000-0002-01/1660#2126/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 646 und DS I (A) 646/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt nachfolgenden Beschluss
DS I (A) 646 und DS I (A) 646/1 vom 4. November 2010 in namentlicher Abstimmung mit 61:1:6 Stimmen:

 

1. Die Stadt Offenbach macht von der im Gesetz zur Weiterentwicklung der
    Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 in § 6a, Abs. 2-7
    vorgesehenen Möglichkeit der Beantragung der Zulassung als kommunaler
    Träger gem. § 6a, Abs. 1 SGB II Gebrauch.

2. Der Magistrat wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte in die Wege
    zu leiten.

3. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig
    über die Kostenentwicklung der Umstellung auf die kommunale Trägerschaft 
    Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattung beinhaltet nicht nur die Kosten
    der Einmalausgaben für die Umstellung, sondern auch die Kosten
    (tatsächliche Einsparung) im laufenden Betrieb.

nachrichtlich: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach hat gemäß § 38 HGO 71 Mitglieder.

Lt. namentlicher Abstimmungsliste haben 68 Stadtverordnete an der Abstimmung teilgenommen. Die Abstimmung erfolgte gegen 23:35 Uhr.

Das Erfordernis des Nachweises der Zustimmung durch eine 2/3- Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main ist hiermit erfüllt (61 Ja, 1 Nein, 6 Enthaltungen).


Die namentliche Abstimmungsliste ist dem Originalprotokoll beigefügt
.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Auszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.12.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung