Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2010

 

19.      Eigenkapitalstärkung der Klinikum Offenbach GmbH
Antrag Magistratsvorlage Nr. 449/10 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH / Amt 20) vom 24.11.2010, DS I (A) 665
Az: 000-0002-01/1695#2152/2010
Ergänzungsantrag CDU vom 06.12.2010, DS I (A) 665/1
Az: 000-0002-01/1695#2166/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 665

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig in Abänderung des Beschlusses DS I (B) 154 vom 04.02.2010 (Anlage 1) wie folgt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im
    Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2, Nr. 4 HGB
    in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Stadt Offenbach übernimmt mit Ablauf des 31.12.2010 die
    Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die ehemaligen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Klinikum Offenbach, die
    im Wege der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die Klinikum Offenbach
    GmbH übertragen wurden. Die Höhe der zum 31. Dezember 2010
    aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen wird durch ein
    versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.

    Die Stadt Offenbach wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die Versorgungs-
    bezüge selbst entrichten. Die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch
    die Stadt Offenbach ist in einer förmlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
    Offenbach und der Klinikum Offenbach GmbH zu regeln. Die Klinikum
    Offenbach GmbH wird durch diese Übernahme von der Verpflichtung
    freigestellt, die versorgungsberechtigten ehemaligen Beschäftigten des
    Klinikums Offenbach und deren Hinterbliebenen zu versorgen. Eine interne
    Weiterbelastung an die Klinikum Offenbach GmbH erfolgt nicht.

3. Die Eigenkapitalstärkung ist mit folgenden Maßgaben verknüpft:

    a) Die Geschäftsführung des Klinikums wird alle zur Sanierung der KliO
        notwendigen Maßnahmen ergreifen und quartalsweise im HFB über die
        Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung der
        Wirtschaftlichkeit berichten. Zustimmungserfordernisse durch Gesetz oder
        Gesellschaftsvertrag bleiben unberührt. Eine Liste der insbesondere zu
        ergreifenden Maßnahmen liegt als Anlage 2 bei.


    b) Der Abbau übertariflicher Leistungen für alle Beschäftigten sowie
        strukturelle Anpassungen auf allen Ebenen sind vorzunehmen.

    c) Die Bemühungen um eine Kooperation bzw. einen Verbund kommunaler
        Krankenhäuser werden fortgesetzt. Der Magistrat wird im HFB
        vierteljährlich berichten.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 665/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Magistratsvorlage I (A) 665 wird wie nachstehend ergänzt:

4. Die Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Parität im Aufsichtsrat der Klinikum Offenbach GmbH wird zum
    nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben. Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen
    Schritte in die Wege zu leiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
    vorzulegen.

DS I (A) 665
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig in Abänderung des Beschlusses DS I (B) 154 vom 04.02.2010 (Anlage 1) wie folgt:

1. Die Stärkung des Eigenkapitals der Klinikum Offenbach GmbH (KliO) im
    Wege einer Bareinlage in die Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 2, Nr. 4 HGB
    in Höhe von 30 Mio. € wird beschlossen.

2. Die Stadt Offenbach übernimmt mit Ablauf des 31.12.2010 die
    Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 3 Mio. € für die ehemaligen
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Klinikum Offenbach, die
    im Wege der Ausgliederung des Eigenbetriebs auf die Klinikum Offenbach
    GmbH übertragen wurden. Die Höhe der zum 31. Dezember 2010
    aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen wird durch ein
    versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.

    Die Stadt Offenbach wird mit Wirkung ab dem 01.01.2011 die Versorgungs-
    bezüge selbst entrichten. Die Übernahme der Pensionsverpflichtungen durch
    die Stadt Offenbach ist in einer förmlichen Vereinbarung zwischen der Stadt
    Offenbach und der Klinikum Offenbach GmbH zu regeln. Die Klinikum
    Offenbach GmbH wird durch diese Übernahme von der Verpflichtung
    freigestellt, die versorgungsberechtigten ehemaligen Beschäftigten des
    Klinikums Offenbach und deren Hinterbliebenen zu versorgen. Eine interne
    Weiterbelastung an die Klinikum Offenbach GmbH erfolgt nicht.

3. Die Eigenkapitalstärkung ist mit folgenden Maßgaben verknüpft:

    a) Die Geschäftsführung des Klinikums wird alle zur Sanierung der KliO
        notwendigen Maßnahmen ergreifen und quartalsweise im HFB über die
        Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen und die Entwicklung der
        Wirtschaftlichkeit berichten. Zustimmungserfordernisse durch Gesetz oder
        Gesellschaftsvertrag bleiben unberührt. Eine Liste der insbesondere zu
        ergreifenden Maßnahmen liegt als Anlage 2 bei.


    b) Der Abbau übertariflicher Leistungen für alle Beschäftigten sowie
        strukturelle Anpassungen auf allen Ebenen sind vorzunehmen.

    c) Die Bemühungen um eine Kooperation bzw. einen Verbund kommunaler
        Krankenhäuser werden fortgesetzt. Der Magistrat wird im HFB
        vierteljährlich berichten.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.12.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung