Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 9. Dezember 2010

 

 

4.         Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2011
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 09.12.2010, DS I (A) 669
Az: 000-0002-01/1709#2171/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit ab,

§ 4 der Haushaltssatzung 2011 wie folgt zu formulieren:

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 430.000.000,00 € festgesetzt.




 

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.12.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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