Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 4. November 2010
10.
Überprüfung der energetischen Effizienz kürzlich abgeschlossener
Sanierungen und Neubauten
Antrag CDU vom 20.10.2010, DS I (A) 636
Az: 000-0002-01/1651#2100/2010
Ergänzungsantrag SPD, B’90/Die Grünen und FDP vom 28.10.2010,
DS I (A) 636/1
Az: 000-0002-01/1651#2124/2010
Beschlusslage:
DS I (A) 636 und DS I (A) 636/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, in wie weit bereits abgeschlossene
Neubauten und Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt Offenbach oder ihrer
Gesellschaften dem erwarteten Erfolg im Hinblick auf Senkung des
Energieverbrauches gerecht werden.
Hierzu soll ein Vergleich angestellt werden zwischen Verbrauchsdaten vor und
nach der energetischen Sanierung und in wie fern diese dem geplanten
Maßnahmenkatalog und den dort beschriebenen Einsparungsmöglichkeiten
entspricht.
In diese Prüfung sollen auch die im Rahmen der CO2-Programme der KfW in den
Jahren 2006 und 2009 vollzogenen energetischen Sanierungsmaßnahmen an den
Gebäuden der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) einbezogen
werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 636/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:
In diese Prüfung sollen auch die im Rahmen der CO2-Programme der KfW in den
Jahren 2006 und 2009 vollzogenen energetischen Sanierungsmaßnahmen an den
Gebäuden der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) einbezogen
werden.
DS I (A) 636
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, in wie
weit bereits abgeschlossene Neubauten und Sanierungsmaßnahmen seitens der Stadt
Offenbach oder ihrer Gesellschaften dem erwarteten Erfolg im Hinblick auf
Senkung des Energieverbrauches gerecht werden.
Hierzu soll ein Vergleich angestellt werden zwischen Verbrauchsdaten vor und
nach der energetischen Sanierung und in wie fern diese dem geplanten
Maßnahmenkatalog und den dort beschriebenen Einsparungsmöglichkeiten
entspricht.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 05.11.2010
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung