Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. August 2011

 

 

8.         Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 135/11 (Dez. I, Amt 37) vom 25.05.2011,
2011-16/DS-I(A)0024


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan (BuE-Plan) der Stadt Offenbach,
    der als Anlage 1 der Vorlage beigegeben wurde, wird beschlossen.

2. Die Umsetzungen der sich aus dem BuE-Plan ergebenen personalrelevanten
    Veränderungen erfolgen in den Stellenplänen 2011 bis 2016.

3. Die Umsetzung der notwendigen baulichen Veränderungen erfolgt im Haushalts-
    plan 2015.

4. Das RP Darmstadt sieht als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom
    13.01.2011 (Anlage 2) die im BuE-Plan beschriebenen personellen
    Anforderungen bei der Berufsfeuerwehr als unabdingbar notwendig an, um die
    zur Sicherstellung der Soll-Funktionsstärke und den Ausbildungsbedarf
    notwendigen Planstellen zu schaffen.

5. Die Auswirkungen des von der Landesregierung in der Verordnung über die
    Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (HAZVO) eingeführten Le-
    bensarbeitszeitkontos auf die Personalvorhaltung der Berufsfeuerwehr wurden
    nicht berücksichtigt und werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt dargestellt,
    wenn die tatsächlichen Auswirkungen auf die Personalwirtschaft nachgewiesen
    werden können.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 19.08.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung