Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 26.05.2011

 

 

14. ÖPP-Projekt „Abriss, Neubau und Betrieb Beethovenschule“
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 114 f HGO in Verbindung mit § 114 g HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 093/11 (Dez. I, Amt 60) vom 06.04.2011
2011-16/DS-I(A)0004


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Für das ÖPP-Projekt Beethovenschule werden für den Bau zusätzliche
    Mittel in Höhe von 1.048.000,00 € bereitgestellt.  

2. Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 21.882.000,00 €
    auf nunmehr 22.930.000,00 €.

3. Die Kosten in Höhe von 1.048.000,00 € werden bewilligt und bei dem USK
    21020.94130 „Beethovenschule, Neubau - SP (03.01.01)“, SK 09510000,
    Projekt 401030000002, Produkt 03.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    überplanmäßig:                                    1.048.000,00 €
    Haushaltsmittel 2012:                       21.882.000,00 €
    Gesamt:                                            22.930.000,00 €

     Die Deckung von 1.048.000,00 € erfolgt durch Minderausgabe bei dem
     USK 69000.94030 „Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“,

 

 

1. 

2. 

SK 09520000,
          Projekt 60113000002, Produkt 13.02.01 in Höhe von 756.700,00 € und
          durch Minderausgabe bei dem USK 21150.94060 „Grundschule Bieber
          Außenstelle, San. u. Erweiterung – SP (03.01.01)“ SK 09510000, Projekt
          401030000002, Produkt 03.01.01

3. 

4.. in Höhe von 291.300,00 €.

4. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtrag 2011 vorzunehmen.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 30.05.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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