Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0016/1Ausgegeben am 26.05.2011

Eing. Dat. 26.05.2011

 

 

 

 

Änderungsantrag der Stadtverordnetenfraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, und Freie Wähler zu I (A) 16: Insolvenzgericht in Offenbach erhalten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Beibehaltung des Insolvenzgerichts bei dem Amtsgericht Offenbach aus, weil es sich hier um ein bewährtes Stück effizienter und bürgernaher Justizgewährleistung handelt, das auch wichtig für den Gerichtsstandort Offenbach ist.

Sie ist deshalb besorgt über die Absicht der Bundesregierung im Zuge der Novellierung der Insolvenzordnung zwingend vorzuschreiben, dass Insolvenzgerichte nur am Sitz der Landgerichte eingerichtet werden dürfen.

Sie begrüßt, dass die hessische Landesregierung über den Bundesrat diesem Entwurf entgegengetreten ist.

Sie fordert die Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag auf, sich im Zuge der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs für einen Erhalt des Insolvenzgerichts beim Amtsgericht Offenbach einzusetzen.


Begründung:

 

Erfolgt mündlich, so erforderlich.