Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2011

 

 

 

6.    Rechtsmittel gegen Frankfurter Brückenbau
Antrag CDU vom 26.09.2011, 2011-16/DS-I(A)0080
Änderungsantrag FDP vom 07.11.2011, 2011-16/DS-I(A)0080/1
Änderungsantrag CDU, SPD, B‘90/Die Grünen, DIE LINKE. FDP, FW und Piraten vom 08.12.2011, 2011-16/DS-I(A)0080/2


Beschlusslage:

 

2011-16/DS-I(A)0080/2

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan Nr. 799 – Honsellstraße der Stadt Frankfurt, der Verkehrsflächen zur Querung des Mains (Mainbrücke-Ost) festsetzt, einzulegen, sobald dies für die Wahrung der Interessen der Stadt Offenbach notwendig ist.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0080/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan Nr. 799 – Honsellstraße der Stadt Frankfurt, der Verkehrsflächen zur Querung des Mains (Mainbrücke-Ost) festsetzt, einzulegen, sobald dies für die Wahrung der Interessen der Stadt Offenbach notwendig ist.


2011-16/DS-I(A)0080/1
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0080/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0080/1

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt das Vorgehen des Magistrats, im
    Zusammenhang mit der von der Stadt Frankfurt geplanten Verlängerung der
    Honsell-Brücke auf das südliche Mainufer, eine Einigung mit der Stadt Frankfurt
    über die Finanzierung des Umbaus des Kaiserlei Kreisels im Sinne bestehender
    Bebauungspläne zu erreichen. Das Kooperationsprinzip ist dem
    Konfrontationsprinzip überlegen. Diese Kooperationsbereitschaft wird aber auch
    von der Stadt Frankfurt erwartet.

2. Ziel ist es, gemeinsam mit der Stadt Frankfurt die zuständigen Ministerien für den
    Umbau des Kaiserlei zu gewinnen, da dieser für die weitere wirtschaftliche
    Entwicklung des Kaiserleigebietes auf Frankfurter und Offenbacher Seite, aber
    auch für die Entflechtung des Verkehrs, von besonderer Bedeutung ist.

3. Für den Fall, dass es nicht zu einer Einigung mit der Stadt Frankfurt kommt, wird
   der Magistrat beauftragt, eine Klage gegen die Stadt Frankfurt im Rahmen der
   gesetzlichen Frist vorzubereiten.

2011-16/DS-I(A)0080
Durch Annahme der 2011-16/DS-I(A)0080/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2011-16/DS-I(A)0080

Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich gegen den Frankfurter Mainbrückenbau (Verlängerung Honsellbrücke) alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einzulegen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 16.12.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung