Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0100Ausgegeben am 29.09.2011

Eing. Dat. 15.09.2011

 


Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012
Antrag Magistratsvorlage Nr. 257/11 (Dez. III, Amt 20) vom 14.09.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Haushaltssatzung 2012 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2012
    und der Stellenplan für das Jahr 2012 festgesetzt. Die Personalaufwendungen in
    Zeile 11 des Ergebnisplans 2012 werden auf 55,7 Mio. € festgesetzt, da die
    Auszahlung einer rückwirkenden Gehaltserhöhung für die Jahre 2010 und 2011 im
    Haushaltsplan 2012 nicht vorgesehen wird.

2. Das beigefügte Investitionsprogramm 2012 für die Jahre 2011 bis 2015 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.


Begründung:

 

Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Der anliegende Entwurf wird in der Position Personalkosten noch geändert werden. Die ursprünglich für rückwirkende Gehaltserhöhungen genannten Mittel für 2010 und 2011 (für die Jahre 2010 773.000 € und 2011 851.000 €) werden aus dem Haushaltsplanentwurf wieder herausgenommen. Der den Stadtverordneten vorgelegte Entwurf wird entsprechend geändert. Aus technischen Gründen ist eine untersachkontoscharfe Aufgliederung und entsprechende Änderung des Haushaltsentwurfs 2012 erst nach Eingabe der Unterlagen in den Magistrat möglich.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen