Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 12.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011

 

 

11. Offenbacher "Stadtkonzern" Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: OSG Offenbacher-Stadtinformation-Gesellschaft mbH - Kauf eines von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH gehaltenen Anteils durch die SOH (Grundsatzbeschluss)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 283/11 (Dez. III, Amt 20) vom 28.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0082


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Kauf des von der OVB Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH
    gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils von 10 % an der OSG Offenbacher-
    Stadtinformation-Gesellschaft mbH durch die SOH, zum Nominalwert von
    5.100,-- EURO, mit Wirkung zum 31.12.2011, 24:00 Uhr / 01.01.2012, 0:00 Uhr,
    wird zugestimmt.

2. Dem Abschluss des hierfür notwendigen Kauf- und Abtretungsvertrages
    (vgl. Anlage 1) wird zugestimmt.

3. Die Stadt Offenbach am Main verzichtet auf die Ausübung des ihr
    zustehenden Vorkaufsrechtes für den unter Ziffer 1 bezeichneten
    Geschäftsanteil.

4. § 5 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages der OSG Offenbacher-Stadtinformation-
    Gesellschaft mbH entfällt vollständig und wird als § 5 Nr. 1 bis 3 neu
    gefasst; § 10 Nr. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages wird dahingehend
    geändert, dass statt der OVB nun die SOH ein Entsendungsrecht für ein
    Aufsichtsratsmitglied hat (vgl. Anlage 2 und 3).


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.11.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung

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