Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0087Ausgegeben am 25.10.2011

Eing. Dat. 13.10.2011

 

 

Sanierung der Fenster und der Fenstertüren einschließlich der Gauben in der stadteigenen Liegenschaft Herrnstraße 82 (Hauptgebäude Büsing-Palais), Offenbach am Main
hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel gemäß § 114 g HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 295/11 (Dez. I, Amt 80) vom 12.10.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Zur Sanierung der Fenster und der Fenstertüren einschließlich der Gauben in der
    stadteigenen Liegenschaft Herrnstraße 82 (Hauptgebäude Büsing-Palais),
    Offenbach am Main, wer
den zusätzliche Haushaltsmittel gemäß § 114 g HGO in
    Höhe von 71.000,-- € bei dem Untersachkonto 36010.50050 (Instandhaltung der
    Gebäude), Sachkonto 61610000, Produkt 10.01.03 bereitgestellt.

    Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich damit von 152.000,-- € auf
    nunmehr 223.000,-- €. Die Prüfung der durch die Entwicklung Erschließung
    Gebäudemanagement GmbH erstellten Kostenberechnung durch das
    Revisionsamt bleibt vorbehalten.

2. Diese Mehrausgaben werden gedeckt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei
    Untersachkonto 88000.50050 (Instandhaltung der Gebäude), Sachkonto
    61610000, Produkt 10.01.03.

3. Die haushaltsrechtliche Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum Nachtrag
    2011.


Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 08.11.2007 (Magistratsvorlage Nr. 370/07/DS I (A) 236) der Sanierung der Fenster und der Fenstertüren einschließlich der Gauben in der stadteigenen Liegenschaft Herrnstraße 82 (Hauptgebäude Büsing-Palais), Offenbach am Main, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 152.000,-- € zu Lasten des Untersachkontos 36010.50050 zugestimmt.

 

Die Stadt Offenbach beabsichtigte am Hauptbau des Büsing-Palais, welches durch das Sheraton Offenbach Hotel Am Büsing Palais als Tagungs- und Veranstaltungszentrum genutzt wird, die Holzfenster zu sanieren. Die in den Wiederaufbaujahren 1981 – 1984 eingebauten Fenster wiesen erhebliche Schäden auf. Die Schäden waren je nach Lage in Abhängigkeit von den Himmelsrichtungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Folgende Maßnahmen sollten durchgeführt werden:

 

Ø Prüfen und Überarbeiten der Fensterbänke, Mechaniken und Beschläge.

Ø Reparieren der schadhaften Holzfenster, Entgraden der Holzprofile für einen langfristigen Halt des Anstrichs.

Ø Vollständiges Entfernen der Anstriche an exponierten Wetterschenkeln. Nach dem Aufbringen einer schützenden Grundierung war die mehrlagige Aufbringung von Ventilationslack vorgesehen.

Ø Überarbeitung der Holzverkleidung der Gauben.

Ø Ergänzung bzw. Wiederherstellung schadhafter Silikonfugen.

 

Grundlage der Kostenermittlung war die Entwurfsplanung vom 14.12.2006, erstellt durch das Büro Baumann Architekten BDA.

 

Da der Mieter des Objektes die Räume überwiegend für Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen vermietet, war es nicht möglich, die Maßnahme zeitnah umzusetzen. Sowohl die Sanierung im Betrieb als auch eine abschnittsweise Sanierung wurden vom Hotelmanagement abgelehnt. Da die Räumlichkeiten zum Teil sehr langfristig im Voraus gebucht werden, konnte erst für den Sommer 2010 ein Zeitfenster gefunden werden, in welchem die Arbeiten ausgeführt werden sollten. Die Konferenzsäle blieben für einen Zeitraum von 8 Wochen ungenutzt. In diesem engen Zeitrahmen mussten die Sanierungsarbeiten einschließlich Gerüststellung und Abbau an allen Fassaden durchgeführt werden. Schon bedingt durch den vorbeschriebenen Verzug der Maßnahme kam es zur Verschlimmerung der bereits vorhandenen Schäden. Der Aufwand, insbesondere bei den Arbeiten am Holz, war erheblich höher als noch in der Planungsphase abgeschätzt werden konnte. Zudem konnten einige Bauteile, speziell die Gauben, erst nach Stellung des Arbeitsgerüsts genauer in Augenschein genommen werden.

 

Auf Grund des engen zeitlichen Rahmens und der schriftlichen Schadenersatzandrohung des Mieters für den Fall einer nicht fristgerechten Fertigstellung, war eine Unterbrechung der Sanierungsmaßnahme ausgeschlossen. Bedingt durch den erheblich höheren Aufwand bei den Tischlerarbeiten sowie bei den Malerarbeiten sind Kosten in Höhe von 223.000,-- € entstanden. Die ermittelten Mehrkosten beruhen auf den vorliegenden Abrechnungen der einzelnen Gewerke. Möglichkeiten zur Einsparung bestanden leider nicht.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 71.000,-- € werden gedeckt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei dem Untersachkonto 88000.50050 (Instandhaltung der Gebäude).

 

Das Ergebnis der Überprüfung der von der Entwicklung Erschließung Gebäudemanagement GmbH erstellten Kostendaten durch das Revisionsamt bleibt vorbehalten. Aus Zeitgründen wird die Überprüfung parallel zum Beschlussverfahren als sinnvoll angesehen.

 

Die Kostenberechnung liegt im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und danach im Büro der Stadtverordnetenversammlung zur Einsichtnahme aus.