Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011

 

 

25. Stadion Vorplatz, öffentlicher Bereich
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 Abs. 1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 331/11 (Dez. I, Amt 60) vom 26.10.2011,
2011-16/DS-I(A)0097


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher Gehwegbereich) nach der im Auftrag
    der Stadiongesellschaft Bieberer Berg mbH Offenbach (SBB) durch die Firma Bremer
    in Verbindung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Laudage erstellten und vom
    Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 332.180,00 € einschl.
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 63000.94100
    „Stadionvorplatz, öffentlicher Wegeteil (12.01.01)“, SK 09520000, Projekt
    601120000000, Produkt 12.01.01 wie folgt bereitgestellt:

    Hh.-Plan 2012:      226.270,00 €

    Straßenbeiträge SFO werden unter dem neueinzurichtenden Untersachkonto
    63000.35400 „Straßenbeiträge SFO Stadion Vorplatz“ SK 36600000, Produkt
    12.01.01, Projekt 601120000000 in Höhe von 113.330,00 € im Haushaltsplan 2012
    veranschlagt.

3. Der Beauftragung der SBB mit der treuhänderischen Abwicklung der weiteren
    Planungsleistung sowie der Bauumsetzung wird zugestimmt.

4. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür unter Beachtung des Tenorpunktes Nr. 6 mit der
    SBB eine Vorfinanzierungsvereinbarung - vorbehaltlich der Einzelgenehmigung durch
    das Regierungspräsidium in Darmstadt - abzuschließen.

5. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    von der SBB zu tragende Reparaturkosten:                    12.650,00 €
    Ablösebetrag durch die SBB:                                              93.260,00 €
    Straßenbeiträge:                                                                 113.330,00 €
    Kreditmarktmittel:                                                                 112.940,00 €
    Gesamt:                                                                            332.180,00 €

    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    22.326,54 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.


6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom
    17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5
    Abs. 1 a) und 2) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom
    22.08.2002 werden für den Umbau des Stadionvorplatzes (öffentlicher
    Gehwegbereich) der Gehweg in der Bieberer Straße zwischen B448 und Leonhard-
    Eißnert-Park als überwiegend dem Anlieger-verkehr dienend eingestuft. Daher trägt
    die Stadt 25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten; von den Gesamtkosten sind
    275.460,00 € beitragsfähig. Abzüglich des Stadtanteils ergibt sich somit eine Umlage
    in Höhe von 206.590,00 €. Die SBB leistet hierauf einen Ablösebetrag in Höhe von
    93.260,00 €.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.11.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung