Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2011

 

 

9.    Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 114g HGO für den Wassersportverein 1926 e.V. in Bürgel
hier: Gewährung eines Darlehens

Antrag Magistratsvorlage Nr. 262/2011 (Dez. I, Amt 49.0) vom 14.09.2011,
2011-16/DS-I(A)0071
Ergänzungsantrag CDU vom 21.09.2011, 2011-16/DS-I(A)0071/1
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FW vom 26.10.2011,
2011-16/DS-I(A)0071/2


Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0071 und 2011-16/DS-I(A)0071/2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Dem Wassersportverein 1926 e.V. wird ein Darlehen in Höhe von 40.000 €
    gewährt. Das Darlehen ist in jährlichen Raten von 10% (4000 € jährlich)
    zurückzuzahlen.

2. Die Mittel werden gem. § 114g HGO im Rahmen einer außerplanmäßigen
    Ausgabe in Höhe von 40.000 € bei dem USK 55000.92701, Sachkonto
    16180000, Produkt 08.02.01, bewilligt.

3. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 40.000 € bei dem USK
    63000.94010 Mainzer Ring, Sachkonto 09520000, Produkt 12.01.01.

4. Die entsprechende Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum
    Nachtragshaushalt 2011.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0071/2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Ursprungsvorlage wird in Punkt 1 wie folgt ergänzt:

Das Darlehen ist in jährlichen Raten von 10% (4000 € jährlich) zurückzuzahlen.


2011-16/DS-I(A)0071/1
Die Stadtverordnetenversammlung
lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Ursprungsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

„5. Maßgabe zur Auszahlung des Darlehens ist, dass der WSV 1926 e.V. Bürgel sich zuvor verbindlich verpflichtet, dem Ruderverein Hellas e.V. Offenbach am Main im Zuge einer Kooperation ausreichend Grundfläche zur Fortführung dessen sportlicher Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.“


2011-16/DS-I(A)0071
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Wassersportverein 1926 e.V. wird ein Darlehen in Höhe von 40.000 €
    gewährt.

2. Die Mittel werden gem. § 114g HGO im Rahmen einer außerplanmäßigen
    Ausgabe in Höhe von 40.000 € bei dem USK 55000.92701, Sachkonto
    16180000, Produkt 08.02.01, bewilligt.

3. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 40.000 € bei dem USK
    63000.94010 Mainzer Ring, Sachkonto 09520000, Produkt 12.01.01.

4. Die entsprechende Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum
    Nachtragshaushalt 2011.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 11.11.2011

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung